Nicht vorgeführt
Seit Monaten stehen in der Weidachstraße in Bregenz ein weißer Peugeot mit französischem und ein Saab mit deutschem Kennzeichen. Das "Vorführpickerl" des Saabs ist bereits 2021 abgelaufen. Beide Fahrzeuge wurden der VOL.AT-Redaktion mehrfach gemeldet. Doch geändert hat sich seit der letzten Anfrage bei der Stadt im Juni: nichts.
Keine rechtlichen Bestimmungen für Dauerparker
Die Stadt verweist auf die bestehende Gesetzeslage. Solange ein Fahrzeug ein Kennzeichen trägt und keine Gefahr darstellt, darf es auf öffentlichem Grund stehen – unabhängig davon, wie lange. Auch ein abgelaufener "TÜV" führt nicht automatisch zu einem Einschreiten. "Es gibt keine rechtlichen Bestimmungen, wie lange ein Fahrzeug mit Kennzeichen abgestellt werden darf", so die Stadt weiter.
Damit steht die Behörde rechtlich mit dem Rücken zur Wand. Eingreifen ist erst dann möglich, wenn eine Gefährdung vorliegt – etwa durch auslaufende Flüssigkeiten oder blockierte Fahrbahnen.
Keine Statistik über ähnliche Fälle
Wie viele ähnliche Fälle es derzeit in Bregenz gibt, weiß niemand genau. Eine Statistik über Dauerparker mit ausländischen Kennzeichen wird nicht geführt. Auch eine Information der Öffentlichkeit über abgeschlossene oder laufende Fälle sind laut Stadtverwaltung nicht vorgesehen.
Zuständig für solche Angelegenheiten ist im eigenen Wirkungsbereich die Stadtpolizei. Diese prüft, ob ein rechtliches Vorgehen – etwa eine Meldung an das Finanzministerium – infrage kommt. In den meisten Fällen bleibt es jedoch bei der Halterermittlung.
Der Unmut unter den Anrainern in der Weidachstraße wächst weiter, die Stadt bleibt vorerst ohne Handlungsspielraum. Während die Stadtpolizei versucht, die Eigentümer zu ermitteln, hofft mancher Anwohner insgeheim, dass bald die Stoßstange abfällt – oder zumindest Bewegung in den Fall kommt.
(VOL.AT)