Tempolimit für Fußgänger: Slowakei zieht strenge Linie auf dem Gehweg
 
    Wer künftig in einer slowakischen Ortschaft auf einem Gehweg unterwegs ist, darf sich nicht schneller als mit 6 km/h fortbewegen – das entspricht etwa einem zügigen Spaziergang. Das Tempolimit betrifft nicht nur klassische Fußgänger, sondern auch Skater, Scooter- und E-Roller-Fahrer sowie Radfahrer. Letztere dürfen in der Slowakei ebenfalls Gehwege benutzen, was laut Vážny zu einer Zunahme von Konflikten geführt habe.
"Das Hauptziel ist es, angesichts sich häufender Zusammenstöße mit Rollerfahrern die Sicherheit auf den Gehwegen zu erhöhen", begründete Vážny die Initiative. Auch Situationen, in denen Fußgänger überraschend schnell über Zebrastreifen laufen und dadurch Autofahrer gefährden, seien Teil des Problems, argumentieren Befürworter der Maßnahme.
Zwischen Kopfschütteln und Kabarett
Die Reaktionen auf das Gesetz reichen von sachlicher Kritik bis hin zu offener Belustigung. Vor allem in den sozialen Medien sorgte die Vorstellung eines "Tempolimits für Fußgänger" für zahlreiche Witze. Eine beliebte Frage im Netz: "Kann ich in eine Radarfalle tappen, wenn ich noch schnell meinen Bus erwischen will?"
Kritiker sehen in dem Gesetz eine unnötige Überregulierung und zweifeln an der praktischen Umsetzbarkeit. Wie genau die Geschwindigkeit von Fußgängern gemessen oder kontrolliert werden soll, bleibt bislang offen. Auch stellt sich die Frage, ob künftig tatsächlich Polizisten mit Radarpistolen auf Gehwegen stehen werden – oder ob das Gesetz in der Praxis kaum durchgesetzt wird.
Mehr Sicherheit oder Symbolpolitik?
Während Skeptiker von Symbolpolitik sprechen, verweisen Unterstützer des Gesetzes auf konkrete Sicherheitsprobleme. Laut offiziellen Angaben kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen oder gar Kollisionen auf Gehwegen – nicht selten zwischen Fußgängern und E-Roller-Fahrern. Die neue Regelung sei ein Versuch, klare Rahmenbedingungen zu schaffen und das Miteinander im öffentlichen Raum zu verbessern.
Der Schritt reiht sich ein in eine wachsende Debatte über die Nutzung und Sicherheit von Gehwegen in europäischen Städten. In Österreich etwa dürfen E-Roller mit Rücksichtnahme auf Fußgänger ebenfalls Gehsteige nutzen – allerdings nur im Schritttempo.
 
    Ab 1. Jänner 2026 in Kraft
Die Gesetzesänderung tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft. Bis dahin bleibt Zeit für Präzisierungen – und für weitere Diskussionen. Denn ob das Tempolimit für Fußgänger tatsächlich mehr Sicherheit bringt oder vor allem für Verwirrung sorgt, wird sich wohl erst im Alltagstest zeigen.
(VOL.AT)
 
                 
                 
                 
                 
                