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Gefährliche Gruselverkleidungen: Was Halloween-Kostüme zur Brandfalle macht

Halloween-Gefahr: Unsichere Verkleidungen im AK-Test entdeckt
Halloween-Gefahr: Unsichere Verkleidungen im AK-Test entdeckt ©CANVA/AK Oberösterreich
Die Arbeiterkammer Oberösterreich warnt vor unsicheren Kinderkostümen zu Halloween: Drei von elf getesteten Verkleidungen fielen im Sicherheitstest durch – wegen Brandgefahr und gefährlicher Schadstoffe in Masken.

Die Nächte werden länger, Kürbisse mit Fratzen stehen vor Haustüren und kleine Hexen, Geister und Monster schleichen bald wieder durch die Gassen. Halloween steht vor der Tür – doch nicht jedes Kinderkostüm ist so harmlos, wie es aussieht. Ein aktueller Produkttest der Arbeiterkammer Oberösterreich legt offen: Bei fast jedem dritten getesteten Verkleidungsset gibt es sicherheitsrelevante Mängel.

Elf Sets im Check – drei fallen durch

Insgesamt wurden elf verschiedene Halloween-Verkleidungen für Kinder getestet – Kostüme samt Zubehör wie Masken oder Kopfbedeckungen. Die Produkte stammten sowohl aus dem Onlinehandel als auch aus stationären Geschäften. Die Preisspanne reichte dabei von günstigen 8,16 Euro bis hin zu 43,95 Euro. Getestet wurde nicht nur das Materialverhalten bei Feuer, sondern auch, ob gesundheitlich bedenkliche Chemikalien enthalten sind.

Wenn der Spaß Feuer fängt

Besonders brisant: Drei von elf Produkten verstoßen gegen die Sicherheitsanforderungen der Spielzeugverordnung 2011. Zwei Masken – ein „Zombie-Clown“ und ein „Zombie-Skelett“ – zeigten im Brandverhalten klare Schwächen. Sie entzündeten sich im Test zu leicht und erfüllten damit nicht die Kriterien, die für als Spielzeug klassifizierte Kinderkostüme gelten.

Dabei sind brennende Kerzen, etwa in Kürbissen, gerade zu Halloween keine Seltenheit. Die Flamme eines Teelichts kann binnen Sekunden zur Gefahr werden, wenn sich das Kostüm zu schnell entzündet und die Flammen sich unkontrolliert ausbreiten. Die Tester prüften daher genau: Erlischt die Flamme von selbst? Breitet sie sich aus? Wie groß ist das Schadenspotenzial?

©Arbeiterkammer
©Arbeiterkammer

Warnhinweise fehlen – trotz gesetzlicher Pflicht

Für Textilien gilt: Überschreitet die Flammenausbreitungsgeschwindigkeit einen bestimmten Grenzwert, muss das Produkt mit einem gut sichtbaren Warnhinweis versehen sein. Genau das fehlte bei mehreren getesteten Artikeln. So hätte etwa beim Vampir-Kostüm sowie beim Zombie-Clown der Hinweis „Achtung. Von Feuer fernhalten“ klar angebracht sein müssen – war aber nicht vorhanden.

Bei einem weiteren Kostüm – der Hose eines „Zombie Deluxe“-Outfits – lag das Messergebnis genau am oberen Ende des Toleranzbereichs. Auch hier fehlte der Warnhinweis, wenngleich dieser formell gerade noch nicht verpflichtend war.

Chemikalien im Kostüm – gefährlich hoher Weichmacher-Wert

Neben der Brandgefahr nahmen die Prüfer auch potenziell gesundheitsgefährdende Stoffe unter die Lupe. Zwar wurden keine verbotenen Flammschutzmittel nachgewiesen, doch bei einem Geisterkostüm war die Belastung mit Weichmachern alarmierend. Die in der Maske festgestellte Konzentration eines verbotenen Phthalats war so hoch, dass der Artikel laut geltendem Recht gar nicht hätte verkauft werden dürfen.

Sicherheitstipps für Eltern – so wird Halloween nicht zur Risiko-Nacht

Damit der Gruselspaß nicht in einer echten Gefahr endet, rät die AK Oberösterreich zu erhöhter Vorsicht beim Kostümkauf. Wer an einem Kostüm riecht und einen stark chemischen Geruch wahrnimmt, sollte besser die Finger davon lassen. Kunststoffmasken und Scherzgebisse vor der ersten Benutzung mit warmem Wasser und Seife reinigen – und nur kurz tragen. Kostüme nach Möglichkeit vor dem Tragen waschen oder zumindest über ein langärmeliges Shirt und Leggings ziehen, um Hautkontakt zu reduzieren.

Nicht zuletzt gilt: Kinder sollten sich in der Nähe von offenem Feuer wie Kerzen oder Teelichtern grundsätzlich nicht unbeaufsichtigt aufhalten. Eltern können durch die Auswahl schwer entflammbarer Materialien aktiv zur Sicherheit beitragen – und so sicherstellen, dass der Grusel nur gespielt bleibt.

(VOL.AT)

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