PIN-Eingaben bei Wiener City Ikea wurden illegal gefilmt

Ikea ist wegen illegaler Videoüberwachung zu einer Strafe von 1,5 Millionen Euro verurteilt worden, berichteten mehrere Medien am Dienstag. Bei der Filiale am Wiener Westbahnhof sollen Kameras Passanten vor der Filiale und den Kassenbereich samt PIN-Eingaben unrechtmäßig gefilmt haben. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) bestätigte das ursprüngliche Straferkenntnis der Datenschutzbehörde, hieß es zur APA. Ikea will aber in Revision gehen, man habe keine Daten verarbeitet.
Millionenstrafe für Ikea wegen illegaler Videoüberwachung in Wien
Das BVwG ist bei seiner Entscheidung der Datenschutzbehörde weitgehend gefolgt, heißt es in den Berichten. Ausgangspunkt war ein Verwaltungsstrafverfahren um Datenschutzverletzung vom Frühjahr 2022. 30 Verstöße gegen Datenschutzvorschriften haben die Ermittlungen gezeigt. Ikea wurde zu 1,5 Millionen Euro Strafe und der Zahlung der Verfahrenskosten von 150.000 Euro verurteilt.
28 der vermeintlich 30 Verstöße bestätigte das Gericht. Eine Kamera soll laut Urteil PIN-Eingaben von erkennbaren Kunden aufgezeichnet und die Aufnahmen 72 Stunden lang gespeichert haben. Sechs weitere Kameras überwachten Bereiche, für die es keine rechtliche Grundlage gab. Blickfelder von sieben Kameras seien zu groß, seien für den angegebenen Zweck wie etwa Kontrolle der Schneeräumung ganz oder teils nicht erforderlich.
Hinzu kam, dass in bestimmten Bereichen die digitale Verpixelung unbeteiligter Personen fehlte. Ikea machte im Prozess dafür einen ehemaligen Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma verantwortlich. Der Mann sei laut Urteil technisch aber nicht in der Lage gewesen, dies umzusetzen. Ikea habe die Maskierungen auch nicht wieder hergestellt.
Ikea kündigte Rechtsmittel an
Ikea kündigte Rechtsmittel an. "Wir vertreten den Standpunkt, dass durch den Umstand, dass unser elektronisches Sicherheitssystem gar keine personenbezogenen Daten verarbeitet und aufgezeichnete Personen oder ihre Dateneingaben auch nicht identifizierbar waren, per se gar keine Datenschutzverletzung passieren hätte können", so Christina Strauss, Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit Ikea Österreich, laut dem deutschen Portal "heise.de", das als erstes über das Urteil berichtet hat. "Und selbst wenn, sei die Strafhöhe "aus unserer Sicht deutlich überzogen", zumal niemand geschädigt worden sei. Freilich kooperiere man mit den Behörden. Rechtskonformer Datenschutz stehe "an erster Stelle" beim schwedischen Möbelgiganten. Die Videoüberwachung des Eingangs- und Kassabereichs sei am Standort Wien-Westbahnhof notwendig, um gegen Diebstähle und Vandalismus vorzugehen.
Anders als Ikea ist das Bundesverwaltungsgericht zu der Überzeugung gelangt, dass von 25. März bis 25. Mai 2022 zumindest mehrere zehntausend verschiedene Personen erkennbar gefilmt wurden. Aus der Begründung ergibt sich, dass Ikea einen stark frequentierten öffentlichen Bereich gefilmt hat: Der Wiener Westbahnhof zieht täglich viele Menschen an, auch an seinen Nebenpforten. Zusätzlich waren eine Straßenbahnstation und der Ausgang einer U-Bahn-Station erfasst. Ikea hat die Überwachungsanlage in Echtbetrieb genommen, noch bevor die datenschutzrechtliche Beurteilung vorlag, berichteten nach "heise.de" am Dienstag auch ORF-Wien, "Presse" und "futurezone.at".
Kein materieller Schaden bei Betroffenen
Materiellen Schaden für Betroffene hat das Bundesverwaltungsgericht nicht festgestellt, der ideelle Schaden sei gering. Insbesondere wurden die abgefilmten PINs nicht missbraucht. Strafmildernd wirkten die Kooperation des Möbelhauses, dessen Unbescholtenheit, die Behebung des Übelstandes, das Löschen der Aufnahmen und das Fehlen finanzieller Vorteile.
(APA/Red)