Warme Zeiten in den kalten Monaten

Bludenz. Vom 13. Oktober 2025 bis 13. Februar 2026 können Bürger*innen einen einmaligen Heizkostenzuschuss bis zu 250 Euro beantragen – online oder persönlich bei der Sozialabteilung Bludenz. Der Zeitpunkt der Antragstellung spielt keine Rolle.
Für den Antrag ist ein Einkommensnachweis (z. B. Löhne, Pensionen, Arbeitslosen- oder Krankenversicherungsleistungen, Wohnbeihilfe) erforderlich. Nicht als Einkommen zählen Familienbeihilfe, Pflegegeld und Sonderzahlungen. Anspruch haben nur Personen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde; ein Wohnortwechsel schließt einen weiteren Zuschuss aus.
Automatische Auszahlung: Bezieher*innen von Sozialhilfe für Lebensunterhalt oder Wohnbedarf erhalten 180 Euro automatisch. Personen in Heimen oder in Grundversorgung sind nicht anspruchsberechtigt. Vermögen wird nicht geprüft.
Folgende Einkommensgrenzen gilt es zu beachten:
Einkommensgrenze „Einschleifregelung“ zusätzlich bis 200 Euro
1 Personen Haushalt 1.410 Euro - Einschleifregelung 1.610 Euro
2 Personen Haushalt 1.920 Euro - Einschleifregelung 2.120 Euro
3 Personen Haushalt 2.360 Euro - Einschleifregelung 2.560 Euro
4 Personen Haushalt 2.800 Euro - Einschleifregelung 3.000 Euro
5 Personen Haushalt 3.240 Euro - Einschleifregelung 3.440 Euro
6 Personen Haushalt 3.680 Euro- Einschleifregelung 3.880 Euro
7 Personen Haushalt 4.120 Euro - Einschleifregelung 4.320 Euro
jede weitere Person plus 440 Euro Einschleifregelung plus 200 Euro
Bei Überschreitung der Grenze greift die Einschleifregelung: Der Betrag über der Grenze wird vom Zuschuss (max. 250 €) abgezogen. Liegt das Einkommen über der Einschleifgrenze (+200 €), entfällt der Anspruch. Somit beträgt der Mindestzuschuss beträgt 50 €.
Auch heuer ist eine Online-Abwicklung wieder möglich. Unter dem folgendem Link kann der Heizkostenzuschuss bequem von Zuhause aus angefordert werden: