Steiermark-Wahl: FPÖ lag über Ausgabengrenze

Bei der steirischen Landtagswahl 2024 hat die FPÖ die seit 2019 gesetzlich verankerte Ausgabengrenze für Wahlwerbung um 172.632,76 Euro überschritten. Dieses Ergebnis veröffentlichte der Landesrechnungshof (LRH) am Donnerstag. Ob weitere Parteien den Maximalbetrag von einer Million Euro überschritten haben, konnte nicht eindeutig festgestellt werden. Ein zweifelsfreies Fazit sei nicht möglich, da nicht klar sei, welche Ausgaben in die Prüfung miteinbezogen werden müssen.
Im November 2024 hat laut LRH der Wahlkampfauftakt der ÖVP mit über 1.000 anwesenden Personen in der Messe Graz stattgefunden. Dieser sei, ebenso wie die anschließende Tour durch zwölf Bezirke mit Regionalveranstaltungen, nicht in der Wahlkampfkostenauflistung berücksichtigt worden. "Laut Angaben der ÖVP handelte es sich um 'parteiinterne Veranstaltungen mit ausschließlich geladenen Gästen (Funktionäre, Mitglieder)' und waren daher ohne öffentlichkeitswirksamen Wahlkampfbezug", heißt es im Prüfbericht des LRHs. Der LRH hält dem entgegen, dass ein zeitlicher Zusammenhang zur Landtagswahl und Merkmale einer Wahlwerbungsveranstaltung erkennbar gewesen seien. Auch die Termine der Bezirkstour hätten möglicherweise als Wahlwerbeveranstaltungen deklariert werden müssen.
"Unter Zugrundelegung objektiver Kosten vergleichbarer Veranstaltungen (z. B. für Miete, Catering, Ordnerdienste, Reinigung) wäre bei Berücksichtigung der betreffenden Veranstaltungskosten eine Überschreitung der Wahlwerbungsausgabengrenze in der Höhe von einer Million Euro zu erwarten gewesen, zumal die vorgelegte Aufstellung der ÖVP bereits Ausgaben von rund 982.000 Euro auswies", so der LRH.
Gesetzesnovelle vor Steiermark-Wahl 2019
Kurz vor der Landtagswahl 2019 wurde in Form einer Gesetzesnovelle festgeschrieben, dass Parteien zwischen dem Stichtag und dem Wahltag nicht mehr als eine Million Euro für Wahlwerbung ausgeben dürfen. Für die Landtagswahl 2024 war der Zeitraum von 23. September bis 24. November 2024 entscheidend. Die Wahlkosten-Auflistungen aller neun bei der Landtagswahl 2024 angetretenen Parteien gingen fristgerecht spätestens sechs Monate nach der Wahl, am 24. Mai 2025, beim LRH ein.
"Wahlwerbungsausgaben sind Ausgaben für landtagswahlspezifische Leistungen, deren Erbringung für die politische Partei oder Nutzung durch die politische Partei zwischen dem Stichtag und dem Wahltag erfolgt", so das Steiermärkische Parteienförderungs-Verfassungsgesetz. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Plakate, Postwürfe, Direktwerbung, Giveaways und Internet-Werbeauftritte sowie vor allem für Inserate und Einschaltungen in Print-, Hörfunk- und audiovisuellen Medien. Eingerechnet werden auch Personalkosten und Wahlwerbungsveranstaltungen.
Auffällig war laut LRH, dass die FPÖ besonders viel in "Inserate und Werbeeinschaltungen in Print-, Hörfunk- und audiovisuellen Medien" investiert hat. Sie vermeldete Ausgaben in der Höhe von 324.532,91 Euro. Die SPÖ belegte hier mit 244.248,5 Euro den zweiten Platz. Bei den Ausgaben für "Internet-Werbekosten" hatten die Grünen mit 149.954,07 Euro die Nase vorne. Die ÖVP, auf Platz zwei, gab um rund 50.000 Euro weniger in diesem Segment aus.
Kontrolle durch Landesrechnungshof
Der LRH kontrolliert die ziffernmäßige Richtigkeit und Vollständigkeit der von den Parteien eingereichten Wahlwerbungskosten-Auflistungen. "Darüber hinaus erfolgten Gespräche mit den politischen Parteien sowie weiterführende eigenständige Recherchen", so der LRH. Bei einer Überschreitung der Obergrenze können Geldbußen eingehoben werden. Diese werden von der Parteienförderung abgezogen. Wird die Ausgabengrenze um bis zu 250.000 Euro überschritten, beträgt die Buße die Hälfte des Überschreitungsbetrages. Wird die Ausgabengrenze um mehr als 250.000 Euro überschritten, beträgt sie 100 Prozent des Überschreitungsbetrages.
Da nicht eindeutig genug geregelt sei, welche Kosten in die Berechnungen miteinfließen müssen und sich unterschiedliche Auffassungen der Parteien gezeigt hätten, sei es dem LRH nicht möglich gewesen, eine objektive Plausibilitätsprüfung der durch die Parteien aufgelisteten Wahlwerbeausgaben durchzuführen. Deshalb empfiehlt er eine Konkretisierung bezüglich der Zuordnung von Ausgaben zu den einzelnen Leistungsbereichen. "Jedenfalls überschritt die FPÖ nach eigenen Angaben die Wahlwerbungsausgabengrenze", ist im Prüfbericht nachzulesen: "Die weiteren acht an der Landtagswahl 2024 teilnehmenden Parteien überschritten laut deren eigenen Angaben die Wahlwerbungsausgabengrenze nicht."
SPÖ will "Schuldeingeständnis"
Der steirische SPÖ-Landesgeschäftsführer Florian Seifter reagierte mit einer Presseaussendung auf den Prüfbericht: Die Wahlkampfkostenobergrenze sei eingeführt worden, um einen sorgsamen Umgang mit den Steuergeldern sicherzustellen und um einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen. Es gehe nicht um "irgendwelche Bagatellen", sondern um die Einhaltung der Gesetze. "Ich erwarte mir zumindest ein Schuldeingeständnis und dass die Strafe dafür akzeptiert wird", sagte er mit Blick auf die Überschreitungen von FPÖ und möglicherweise auch der ÖVP.
"Man muss der FPÖ zugutehalten, dass sie zumindest zugibt, das Gesetz gebrochen zu haben. Die ÖVP hingegen trickst für den Machterhalt", sagte Niko Swatek, Klubobmann der NEOS Steiermark, in einer Reaktion auf den Prüfbericht. Die NEOS forderten "umfassende Transparenz und das nicht nur in Wahlkampfzeiten" sowie volle Einsicht für den Rechnungshof. Die KPÖ kritisierte den Umgang mit Steuergeld. "Dass die FPÖ die Obergrenze überzogen hat, ist schon problematisch genug - aber, dass die ÖVP auch noch versucht, ihre Überschreitung zu vertuschen, ist schlichtweg skandalös", sagte KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler.
(APA/Red)