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Weitere Anklage gegen René Benko wegen betrügerischer Krida

Im Signa-Komplex liegt nun die zweite Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vor. Firmengründer René Benko und eine Mitangeklagte werden wegen betrügerischer Krida vor Gericht zitiert. Benko soll Vermögenswerte beiseitegeschafft haben und damit die Erfüllung von Gläubigeransprüchen im Zuge seiner Insolvenz als Einzelunternehmer geschmälert haben, teilte die WKStA am Donnerstag mit. Die Anklage ist nicht rechtskräftig.

Bei der Klage geht es um einen Schaden in Höhe von insgesamt 370.000 Euro. Konkret geht es um Bargeld in Höhe von 120.000 Euro sowie zusätzlich elf hochpreisige Uhren sowie Manschettenknöpfe, Uhrenarmbänder und andere Gegenstände im Gesamtwert von fast 250.000 Euro, schreibt die WKStA. Die genannten Vermögenswerte sollen dabei in einem Tresor im Haus von Angehörigen verborgen gewesen sein. Die Mitangeklagte soll zur Tat Benkos beigetragen haben.

(APA)

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