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Verstärkte Betrugsbekämpfung nimmt Fahrt auf

Marterbauer sagt dem Betrug den Kampf an
Marterbauer sagt dem Betrug den Kampf an ©APA/HANS KLAUS TECHT
Eine von Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) eingesetzte Experten-Kommission zur Betrugsbekämpfung hat nun ein erstes Maßnahmenpaket vorgelegt. Dieses soll helfen, die für kommendes Jahr erhofften 270 Millionen auf diesem Gebiet zu lukrieren. Ab Donnerstag wird auf Koalitionsebene über die Vorschläge diskutiert. Dazu zählen die Abschaffung des Vorsteuerabzugs bei Luxus-Immobilien sowie Einsichtsrechte ins Kontenregister bei Ermittlungen gegen Scheinunternehmen.

Bis Ende der Legislaturperiode 2029 will das Finanzministerium gesamt 1,4 Milliarden durch effektivere Betrugsbekämpfung einsparen. Der Wert steigt dabei von Jahr zu Jahr. 2029 sollen schon 450 Millionen budgetwirksam sein, also 180 Millionen mehr als im kommenden Jahr.

Beschluss noch im heurigen Jahr

Um diese Ziele zu erreichen, hat Marterbauer eine Experten-Kommission eingerichtet, in der Fachleute seines Ressorts und anderer Ministerien vertreten waren. Sie haben ein Papier zusammengestellt, das das Erreichen des Budgetziels für 2026 ermöglichen soll. In einigen Wochen soll die Begutachtung starten, der Beschluss ist noch für heuer angestrebt. Kommendes Jahr soll ein weiteres Paket gebastelt werden.

Einige Vorschläge des ersten Papiers liegen der APA vor. ·So soll bei Luxus-Immobilien durch die Abschaffung des Vorsteuerabzugs verhindert werden, dass vermögende Menschen über Firmenkonstrukte die Baukosten für ihre Privatimmobilien um 20 Prozent reduzieren können.

Im Finanzstrafrecht soll eine Lücke im Zusammenhang mit Verlusten geschlossen werden: Bisher konnte nämlich in Verlustfällen selbst bei vorsätzlichen Abgabenverkürzungen kein Finanzstrafverfahren eingeleitet werden. Einsichtsrechte ins Kontenregister bei Ermittlungen gegen Scheinunternehmen sind ebenfalls Teil des vorgeschlagenen Pakets.

Weiters geplant ist ein automatischer Austausch von Krypto-Einkünften im Rahmen der EU-Amtshilfe-Richtlinie. Schließlich soll die Bargeldannahme in Finanzämtern - analog zu den Regelungen bei Banken - auf 10.000 Euro begrenzt werden, um Schwarzgeld und Geldwäsche zu unterbinden.

(APA)

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