Neue Zahlen zur Führerschein-Causa: Elf Landesbedienstete als Prüfer im Einsatz

In Vorarlberg sorgt die hohe Durchfallquote bei den Führerscheinprüfungen weiterhin für Diskussionen. Während im Jahr 2010 noch etwa 17 Prozent der Kandidatinnen und Kandidaten durchfielen, lag die Quote im Jahr 2024 bei 48 Prozent. Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der NEOS-Abgeordneten Claudia Gamon und Fabienne Lackner durch Landesstatthalter Christof Bitschi hervor.
Gamon und Lackner sprechen in ihrer Anfrage von einer "verheerenden Situation" und fordern eine umfassende Aufklärung. Sie kritisieren unter anderem die mangelnde Transparenz in der Darstellung der Zahlen, die seit 2024 nicht mehr im Rechenschaftsbericht des Landes angeführt sind.
Prüfungen nicht mehr Teil des Rechenschaftsberichts
Laut Bitschi fällt die Abwicklung von Führerscheinprüfungen nicht in den selbstständigen Wirkungsbereich des Landes, sondern in die mittelbare Bundesverwaltung. Daher würden entsprechende Daten nicht mehr im Rechenschaftsbericht veröffentlicht. Diese Entscheidung sei 2023 getroffen worden, um Personalressourcen zu sparen, so Bitschi.
Arbeitsgruppe untersucht Durchfallquoten
Im November 2024 wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, der neben Bitschi auch Vertreter der Landesverwaltung, Fahrschulen und der Wirtschaftskammer angehören. In drei Sitzungen wurde bisher vor allem die hohe Durchfallquote thematisiert. Erste Maßnahme sei die regelmäßige Vorlage und Besprechung von Prüfungsergebnissen, heißt es in der Beantwortung.
7887 Prüfungen im Jahr 2024
Laut Bitschi wurden 2024 insgesamt 7887 Führerscheinprüfungen durchgeführt, die Durchfallquote lag bei 48 Prozent. Eine Aufschlüsselung, wie viele Kandidatinnen und Kandidaten einmal bzw. mehrfach durchgefallen sind, gebe es nicht, die Zahlen werden von der Verkehrsabteilung nicht erhoben.
Prüfer erhalten durchschnittlich knapp 1.000 Euro monatlich
Laut Anfragebeantwortung üben derzeit elf Personen aus dem Landesdienst eine Nebentätigkeit als Prüferinnen und Prüfer aus – zwei davon im Ruhestand, zwei sind Mitarbeitende der Verkehrsrechtsabteilung. Im Schnitt erhielten diese Prüfer in den Jahren 2019 bis 2024 monatlich 958,48 Euro brutto. Eine namentliche Aufschlüsselung sei aus Datenschutzgründen nicht möglich.
Die Prüftätigkeit gilt laut Regierung als Nebentätigkeit in der Freizeit. Diese sei außerhalb der regulären Arbeitszeit zu leisten – eine Vorgabe, die laut Bitschi bislang eingehalten wurde. Die Einsatzplanung erfolgt laut Landesregierung auf Basis der gemeldeten Verfügbarkeit der Prüfer und dem Bedarf der Fahrschulen.
Keine Zahlen zu Durchfallquoten einzelner Prüfer veröffentlicht
Eine gezielte Frage nach den Durchfallquoten jener beiden Prüfer, die Mitarbeitende der Verkehrsabteilung des Landes sind, wurde bislang nicht beantwortet. Laut Anfragebeantwortung von Landesstatthalter Bitschi werden die Zahlen aber erhoben: Das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) habe zur Kontrolle der Fahrprüfer jährlich eine Statistik mit der Anzahl der von jedem Fahrprüfer durchgeführten Prüfungen sowie den Prüfungsergebnissen zu erstellen.
Interne Kontrolle und Audits
Beim Thema Willkür und Unregelmäßigkeiten verweist Bitschi auf bestehende Kontrollmechanismen: Jeder Fahrprüfer werde alle fünf Jahre auditiert, dabei müssten drei Prüfungen beobachtet und dokumentiert werden. Bei gravierenden Mängeln seien verpflichtende Schulungen oder der Ausschluss von weiteren Prüfungen vorgesehen. Unangekündigte Audits seien ebenfalls möglich.
In den letzten fünf Jahren wurden laut Landesregierung keine internen Ermittlungen oder Disziplinarverfahren gegen Prüferinnen oder Prüfer im Landesdienst eingeleitet.
Netzwerk? Vorwürfe werden intern geprüft
Im Hinblick auf mediale Vorwürfe – etwa bezüglich eines möglichen Netzwerks rund um einen Behördenmitarbeiter – reagiert das Land zurückhaltend. Bitschi teilte mit, dass ein betroffener Mitarbeiter derzeit keine Prüftätigkeit ausübe. Weitere Erkenntnisse würden laufend in die internen Bewertungen einfließen.
Prüfermangel erschwert Planung und Zuteilung
Die Zuteilung der Prüfer erfolge nach Verfügbarkeit, Qualifikation und dem Prinzip der Durchmischung. Wiederholungsprüfungen sollten möglichst nicht durch denselben Prüfer erfolgen.
Grundsätzlich sieht das Land eine "wechselnde und ausgewogene Zuteilung" vor – bei Wiederholungsprüfungen soll zudem möglichst ein anderer Prüfer zum Einsatz kommen. Diese Vorgaben können laut Regierung aber "nicht immer lückenlos" eingehalten werden. Der Grund: Es stehen nicht ausreichend Prüfer zur Verfügung.
Polizei verbietet Prüfer-Nebentätigkeiten
Die Landespolizeidirektion Vorarlberg hat schon im August reagiert und genehmigt künftig keine Nebenbeschäftigungen als Fahrprüfer. Die Entscheidung betrifft alle Polizeibediensteten.
(Red.)