BWB beantragte Geldstrafe gegen Schutzbekleidungshersteller Pfanner

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) wirft dem Koblacher Hersteller von Schutzbekleidung vor, Händlern konkrete Wiederverkaufspreise vorgegeben zu haben. Das sei ein Verstoß gegen das österreichische Kartellgesetz. Die beantragte Geldstrafe beträgt 400.000 Euro.
Betroffen sind laut BWB die Pfanner Schutzbekleidung GmbH, die Protos GmbH sowie die Anton Pfanner Holding AG. Die Behörde spricht von "vertikalen Preisabsprachen", also Absprachen zwischen Hersteller und Händlern auf unterschiedlichen Stufen der Lieferkette.
Online-Preise unter Beobachtung
Konkret soll Pfanner Händler kontrolliert und identifiziert haben, die ihre Produkte online unter den eigenen Katalogpreisen angeboten hatten. Von diesen sei "Preisstabilität" gefordert worden, so die Behörde.
Derartige Preisvorgaben gelten als unzulässig. Nach dem Kartellgesetz sind Wiederverkaufspreisbindungen verboten, da sie den Wettbewerb einschränken.
Kooperation mit Behörden
Pfanner habe im Verfahren mit der BWB kooperiert. Die ursprünglich vorgesehene Strafhöhe sei daher bereits reduziert worden. Der Antrag der Wettbewerbsbehörde wurde am Montag veröffentlicht. Das Kartellgericht muss nun über die Verhängung der Strafe entscheiden.
(VOL.AT)