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44-Jähriger wegen Übergriffs auf 15-Jährige im Flugzeug verurteilt

Geschäftsmann wegen Übergriffs auf Flug nach Zürich verurteilt
Geschäftsmann wegen Übergriffs auf Flug nach Zürich verurteilt ©CANVA (Symbolbild)

Ein Geschäftsmann aus Indien ist in der Schweiz wegen eines Übergriffs auf eine 15-Jährige im Flugzeug zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Grundlage war das seit Juli 2024 geltende Sexualstrafrecht "Nein heißt Nein".

Urteil nach neuem Strafrecht

Das Bezirksgericht Bülach verurteilte den Geschäftsmann wegen Vergewaltigung – gestützt auf die seit Juli 2024 gültige Reform des Sexualstrafrechts. Neu gilt in der Schweiz der Grundsatz "Nein heißt Nein": Jede sexuelle Handlung ohne ausdrückliche Zustimmung ist strafbar.

Da das Opfer minderjährig war, kam zusätzlich der Tatbestand der sexuellen Handlung mit einem Kind hinzu. Über das Verfahren berichtete der Tages-Anzeiger. "Es ging mit mir durch", erklärt der Mann vor Gericht.

Signalwirkung des Falls

Der Fall gilt als einer der ersten prominenten Prozesse, in denen die neue Rechtslage angewandt wurde. Die Reform soll Betroffene stärken, da sie nicht mehr beweisen müssen, dass sie sich körperlich gewehrt haben. Entscheidend ist allein, ob eine Zustimmung vorlag.

Das Urteil unterstreicht die gesellschaftliche und juristische Bedeutung der Gesetzesänderung – und dürfte über die Schweiz hinaus Aufmerksamkeit finden.

Das "Nein heißt Nein"-Gesetz:

Wer wissentlich gegen den Willen einer Person – auch ohne Zwang – eine sexuelle Handlung vornimmt, kann in der Schweiz seit dem 1. Juli 2024 wegen "sexuellen Übergriffs" oder sogar "Vergewaltigung" hart bestraft werden. Bis dahin galten sexuelle Handlungen ohne Zwang nur als "sexuelle Belästigung", was bloß eine Übertretung war. Allfälliger Zwang wird aber weiterhin verschärfend berücksichtigt.

Auch "Freezing", also ein Schockzustand, gilt als Nein. Der Sexualpartner muss das allerdings – wie jede Ablehnung – erkennen können.

(VOL.AT)

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