Überweisungen bleiben dennoch möglich.
Was sich ändert
Mit der europaweiten Einführung der „Verification of Payee“ (VoP) kontrollieren Finanzinstitute künftig jede SEPA-Überweisung. Weicht der eingegebene Name vom tatsächlichen Kontoinhaber ab, informiert die Bank ihre Kundschaft. Die Neuerung gilt für alle Überweisungen in Euro.
Ziel: Weniger Fehler, weniger Betrug
Der Abgleich soll versehentliche Fehlüberweisungen reduzieren und gängige Betrugsmaschen mit gefälschten Rechnungen erschweren. Die Institute beauftragen spezialisierte Dienstleister oder nutzen Lösungen der Europäischen Zentralbank. Für Kund:innen fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Was Kund:innen beachten sollten
- Warnhinweis ernst nehmen und Empfängerdaten nochmals prüfen.
- Bei Unsicherheit den Zahlungsempfänger direkt kontaktieren.
- Grundregeln für sicheres Online-Banking befolgen, etwa zwei-Faktor-Authentifizierung und aktuelle Software. Die Österreichische Nationalbank bietet dazu Tipps auf ihrer Website.
Empfehlungen für Unternehmen
Unternehmen sollten ihre Kontodaten in Rechnungen, Onlineshops und Zahlungsaufforderungen kontrollieren. Abweichende Firmennamen oder abgekürzte Bezeichnungen können sonst Warnmeldungen auslösen, die Kund:innen verunsichern.
Faktenblock
- Starttermin: 9. Oktober
- Geltungsbereich: Alle Euro-SEPA-Überweisungen
- Kosten: Keine Gebühren für Kund:innen
- Zielsetzung: Schutz vor Fehlüberweisungen und Betrug
- Durchführung: Automatischer Namens-IBAN-Abgleich durch Banken
(VOL.AT)