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Fahrräder, Falschparker, Ignoranz: Wenn Behindertenparkplätze blockiert werden

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Parkplätze für Menschen mit Behinderung sind in Vorarlberg knapp – und trotzdem werden sie mancherorts von Personen ohne Berechtigung blockiert. VOL.AT hat mit Betroffenen gesprochen und bei der Polizei nachgefragt: Wie groß ist das Problem wirklich – und was kann man dagegen tun?

Nach einer Leserzuschrift macht sich die VOL.AT-Redaktion auf den Weg und beginnt die Recherche mit einem Lokalaugenschein.

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Die Situation in Bregenz

Am stark frequentierten Seestadtparkplatz entlang der Bregenzer Promenade zeigen sich zunächst keine Auffälligkeiten: Alle abgestellten Fahrzeuge auf den Stellflächen für Menschen mit Behinderung sind korrekt mit einem entsprechenden Ausweis versehen.

Im weiteren Verlauf der Begehung kommen unsere Reporter mit einer älteren Dame ins Gespräch, die ihren Mann im Rollstuhl über den Parkplatz schiebt. „Natürlich gibt es schwarze Schafe. Aber ehrlich gesagt, ich würde sagen, 95 Prozent halten sich dran“, so die Passantin. Positiv erwähnen die beiden auch eine Regelung der Stadt Bregenz: Sollte kein Parkplatz für Menschen mit Behinderung verfügbar sein, dürfen Inhaber eines entsprechenden Ausweises auch normale Parkplätze kostenfrei nutzen. Das helfe, den manchmal knappen Platz auszugleichen.

Die Situation in Lustenau: Fahrräder statt Autos auf Parkplätzen für Menschen mit Behinderung

Weniger erfreulich zeigt sich die Situation in Lustenau, nahe eines Ausflugskiosks. Von dort erhält unsere Redaktion die Zuschrift, dass immer wieder Fahrräder auf den gekennzeichneten Parkflächen für Menschen mit Behinderung abgestellt werden – und zwar nicht nur bei Veranstaltungen. „Wenn schönes Wetter ist und viele mit dem Fahrrad unterwegs sind, stellen manche ihr Rad einfach dort ab – trotz Beschilderung. Das ist leider keine Seltenheit. Es braucht teilweise nicht einmal eine Veranstaltung – oft ist einfach kein Platz für so viele Räder“, sagt eine Kellnerin des Biergartens vor Ort. Sie empfiehlt, bei der Polizei nachzufragen, wie in solchen Fällen vorgegangen werden kann.

Hier dokumentiert: Mehrfache Verstöße bei einer Biergartenveranstaltung an einem Donnerstagabend. ©ZVG/VOL.AT
Montagmorgen, 10 Uhr in Lustenau: Der Fahrradabstellplatz des Ausflugslokals ist schon gut gefüllt – da liegt es für manche offenbar nahe, auch die Parkfläche für Menschen mit Behinderung mitzunutzen. ©Strobel/VOL.AT

Polizei: Rechtliche Mittel vorhanden – Umsetzung schwierig

Auf Nachfrage bei der Sicherheitswache Lustenau wird klar: Die Polizei kennt das Problem nur teilweise – konkrete Vorfälle müssen gemeldet werden. „Wir können nur einschreiten, wenn wir auch Kenntnis davon haben“, heißt es. Eine systematische Erfassung solcher Verstöße gibt es nicht.

Grundsätzlich wäre eine Entfernung möglich – geregelt ist das in § 89a der Straßenverkehrsordnung, der die Entfernung von Hindernissen erlaubt. In der Praxis ist das jedoch nicht immer durchsetzbar. Bei einem einzelnen Fahrrad könne man rasch reagieren, bei Dutzenden Rädern mit Anhängern werde es „logistisch und rechtlich schwierig“.

Ein möglicher Lösungsansatz: Bei bekannten Veranstaltungen mit viel Fahrradaufkommen könnten Lautsprecherdurchsagen helfen, um auf das Problem aufmerksam zu machen und die betroffenen Flächen freizuhalten. Auch Veranstalter könnten hier Verantwortung übernehmen.

Die Situation in Höchst

Das folgende Bild dokumentiert die teils vorherrschenden Zustände in Höchst am Kirchplatz. Die Gemeindeverwaltung wurde bereits informiert. Das Verhalten wurde registriert, und im nächsten Schritt sollen Maßnahmen eingeleitet werden, damit künftig keine Situationen wie diese mehr entstehen. Die Parkplätze seien wichtig und dürften keinesfalls blockiert werden.

In Höchst arbeitet man bereits an einer Lösung für das Problem. ©ZVG/VOL.AT

Wer bekommt den Parkausweis?

Oft wird bei der Missachtung von Parkplätzen für Menschen mit Behinderung – oder bei ihrem Mangel – die Vermutung geäußert, dass es heute zu einfach sei, eine Parkberechtigung zu erhalten. Die rechtliche Regelung dazu ist klar: Voraussetzung ist ein Behindertenpass mit dem Vermerk „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“.

Dieser Eintrag wird in der Regel ab einem Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent vergeben – vorausgesetzt, es liegt eine ärztlich nachgewiesene Mobilitätseinschränkung vor. Zuständig für die Ausstellung ist das Sozialministerium.

Wie oft Parkplätze für Menschen mit Behinderung tatsächlich zweckentfremdet werden, bleibt schwer messbar – auch nach intensiveren Beobachtungen auf Parkplätzen einschlägiger Kaufhausketten oder Freizeitanlagen. Sicher ist allerdings, dass es nicht viele Fälle braucht, um für einzelne Menschen ein echtes Problem zu werden.

(VOL.AT)

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