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Hunde können Kinder gefährden.
Hunde können Kinder gefährden. ©VOL.AT/Emilia Waanders

"Die Kinder haben Angst" – Missachtung von Hundeverbot und Leinenpflicht

In vielen Gemeinden gilt Hundeverbot auf Spielplätzen oder Leinenpflicht an öffentlichen Orten. Eingehalten werde diese Verordnung aber von den Wenigsten und stellt sowohl für Kinder als auch Erwachsene eine potenzielle Gefahr dar.

In mehreren Vorarlberger Gemeinden ist das Mitführen von Hunden auf Spielplätzen verboten – dennoch sind Vierbeiner dort regelmäßig anzutreffen. Auch die häufig verordnete Leinenpflicht an öffentlichen Orten werde nicht eingehalten und vor allem nicht ausreichend kontrolliert.

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"Man weiß nie, welcher Hund einem nachrennt und ins Wadenbein beißt"

"Ich finde die Handhabung mit der Leinenpflicht in Bregenz sehr legere. Beinahe alle laufen mit ihren Hunden ohne Leine. Auch an Spielplätzen. Maulkörbe habe ich noch nie gesehen", schreibt eine Nutzerin in einem öffentlichen Bregenzer Gemeinde-Forum. Ihre Forderung: "Mehr Kontrollen und Strafen bei Nichteinhaltung der Leinenpflicht." Die sogenannte "virtuelle Leine" – also das Führen des Hundes ohne tatsächliche Leine – gehöre abgeschafft.

Ein zweiter Kommentar bestätigt: "Selten, dass jemand mit Leine gesehen wird. Meistens hängt sie um den Hals beim Besitzer und der Hund läuft neben ihm." Besonders entlang der Bregenzerach sei das ein Problem: "Als Jogger oder Radfahrer ist das immer ein Erlebnis. Man weiß nie, welcher Hund einem nachrennt und ins Wadenbein beißt." Er fügt hinzu: "Da wird leider viel zu oft ein Auge zugedrückt. Und wenn man die Besitzer darauf anspricht, hört man nur: 'Der tut doch nichts!'"

Hier gilt:

  • Hunde müssen jederzeit unter Kontrolle stehen und dürfen keine Personen oder Tiere gefährden oder belästigen.
  • Besonders entlang viel begangener Wege gilt eine verstärkte Leinenpflicht.

So ist die Rechtslage in Vorarlberg

"Bitte bringen Sie keine Hunde hierher mit" hängt beim See-Spielplatz in Hard. ©VOL.AT/Emilia Waanders

In Hard, Lustenau, Feldkirch und Nenzing ist das Mitführen von Hunden auf Spielplätzen laut Verordnung generell verboten – egal ob mit oder ohne Leine. Das Verbot betrifft alle öffentlich zugänglichen Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen, die vorrangig für Kinder und Jugendliche gedacht sind. Auch Maulkörbe heben dieses Verbot nicht auf. Wer sich nicht daran hält, riskiert, je nach Schwere und Häufigkeit des Verstoßes, eine Verwaltungsstrafe zwischen 25 und 200 Euro. Die Regel dient dem Schutz der Kinder und der Hygiene auf öffentlichen Flächen.

Bregenz und Dornbirn haben eine Leinenpflicht auf öffentlichen Kinderspielplätzen, Kindergärten- und Schulhöfen. Ein generelles Betretungsverbot ist nicht in allen Fällen verankert.

In Frastanz ist ein generelles Hundeverbot auf Spielplätzen von Kindergärten, Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulhöfen enthalten.

An der Bregenzer Seepromenade wird hier vorbildlich an der Leine geführt. ©VOL.AT/Emilia Waanders

In anderen Gemeinden Vorarlbergs gibt es in vielen Fällen Leinenpflicht oder Maulkorbregeln auf Spielplätzen, aber kein vollständiges Betretungsverbot. Diese Regelungen variieren und daher empfiehlt sich bei Unklarheiten eine Einsicht in die jeweilige Gemeinde- oder Hundeverordnung.

Lokalaugenschein in Bregenz

Spielplatz an der Seepromenade in Bregenz. ©VOL.AT/Emilia Waanders

An der Seepromenade in Bregenz erzählt eine junge Mutter: Ihre Freundin wohne in der Nähe des Spielplatzes und beobachte regelmäßig Hunde auf der Anlage. Verboten ist das nicht, wenn sie an der Leine geführt werden. Ob diese aber auch wirklich ohne Leine unterwegs seien, wisse sie nicht.

Lokalaugenschein in Hard: "Die Kinder haben Angst"

Am Spielplatz Kischaru in Hard erzählt Dina (45), Mutter von vier Kindern: "Ich sehe regelmäßig Hunde mit Leine auf Spielplätzen, habe mir dabei aber nie etwas gedacht:" Die Regelung sei ihr bislang nicht bekannt gewesen: "Ich werde ab jetzt sicher was sagen, wenn ich das sehe."

Sie betont: "Beim Baden am Harder Seeufer stört es mich extrem. Da laufen manche Hunde frei herum, gehen baden und kommen dann direkt auf unsere Decke. Die Kinder haben Angst."

In Hard am See-Spielplatz berichtet ein junges Paar aus Bludenz mit Kleinkind: Sie besuchen meist Spielplätze in Feldkirch. Dort sei ihnen aufgefallen, dass "Hundebesitzer beim Gassigehen öfter den Spielplatz passieren". Dass selbst das verboten ist, wussten sie nicht.

In Hard am See in der Nähe des Kinderspielplatzes war ein freilaufender Hund unterwegs. ©VOL.AT/Emilia Waanders

Ebenfalls am Harder See-Spielplatz trifft VOL.AT eine Mutter mit drei Kindern. Sie erzählt: "Es kommt schon öfter vor, dass Hunde auf dem Spielplatz sind. Es sind eigentlich immer dieselben Familien, die ihren Vierbeiner mitnehmen." Dabei handle es sich meist um kleine Hunde – gestört fühle sie sich nicht. Aber: "Die Kinder haben Angst vor ihnen."

See-Spielplatz Hard. ©VOL.AT/Emilia Waanders

Ausreichende Kontrollen? Das sagen die Gemeinden

Die Stadt Bregenz nimmt die Rückmeldungen aus der Bevölkerung zur Leinenpflicht und zu fehlenden Kontrollen "sehr ernst". Wie eine Sprecherin gegenüber VOL.AT erklärt, sei die sogenannte "virtuelle Leine" – also das Führen eines Hundes ohne tatsächliche Leine, aber unter ständiger Kontrolle – in Vorarlberg gesetzlich erlaubt und gelte somit auch in Bregenz. "Der Hund muss sich jederzeit im Einflussbereich und unter unmittelbarer Kontrolle der Halterin oder des Halters befinden", betont die Stadt.

Man sei sich jedoch bewusst, dass diese Regelung in der Praxis nur schwer überprüfbar sei – insbesondere in großen, unübersichtlichen oder naturbelassenen Bereichen wie entlang der Bregenzerach. Eine flächendeckende Kontrolle sei "schlicht nicht realisierbar", heißt es weiter. Die Ressourcen seien begrenzt, und es gebe viele Aufgaben zu bewältigen.

Harder Bürgermeister Martin Staudinger. ©VOL.AT/Emilia Waanders

Laut Harder Bürgermeister Martin Staudinger werde das Hundeverbot im Rahmen regelmäßiger Patrouillen, vor allem zu den typischen Spielzeiten, kontrolliert – aber auch in den Abend- und Nachtstunden. In den vergangenen Monaten seien dabei kaum Verstöße festgestellt worden. Werde dennoch ein Hund auf dem Spielplatz angetroffen, reagiere man zunächst mit einem aufklärenden Gespräch. Bei wiederholten Verstößen könne jedoch eine Anzeige folgen.

Bisher seien ausschließlich Abmahnungen ausgesprochen worden, heißt es aus dem Gemeindeamt. Eine Strafe habe es bislang nicht gebraucht. Um die Regelung sichtbarer zu machen, wurden im vergangenen Jahr neue Schilder produziert und an allen Spielplätzen angebracht. Diese seien größer, klarer formuliert und besser sichtbar. Staudinger hält fest: "Wo es mehrfach zu Missachtungen kommt, wird gezielt kontrolliert" – wie zuletzt an der Kneippanlage Mittelweiherburg, wo es wiederholt Beschwerden gab. "Von dort kamen immer wieder Meldungen über Hundehalter, welche sich nicht an das Betretungsverbot hielten", erzählt der Bürgermeister.

Die Stadt Feldkirch kontrolliert das Hundeverbot auf Spielplätzen nach eigenen Angaben regelmäßig durch Fuß- und Fahrradstreifen der Stadtpolizei. Bei konkreten Beschwerden werden einzelne Anlagen gezielt überprüft. Wie die Stadt gegenüber VOL.AT mitteilt, werden Verstöße vor Ort mit Verwarnungen oder aufklärenden Gesprächen geahndet – bei Uneinsichtigkeit oder Wiederholung kommt es zur Anzeige bei der Verwaltungsbehörde.

(VOL.AT)

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