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Nach dem Bergsturz: Versicherungsregelung setzt Betroffene unter Zugzwang

Nach dem verheerenden Gletscher- und Bergsturz am 28. Mai 2025 liegt das Dorf Blatten im Lötschental unter Eis, Fels und Geröll.
Nach dem verheerenden Gletscher- und Bergsturz am 28. Mai 2025 liegt das Dorf Blatten im Lötschental unter Eis, Fels und Geröll. ©APA/AFP
Blatten steht vor der Frage: Neues Zuhause im Wallis oder Warten auf den Wiederaufbau? Eine Regelung der Versicherungen sorgt für Unsicherheit.

Die Einwohner von Blatten im Lötschental stehen seit dem Bergsturz im Mai 2025 vor einer schwierigen Zukunftsentscheidung. Durch eine Regelung des Schweizerischen Versicherungsverbands (SVV) könnten sie 25 Prozent ihrer Versicherungssumme verlieren – es sei denn, sie erwerben innerhalb von fünf Jahren eine Immobilie im Kanton Wallis.

Entscheidung zwischen Heimat und Auszahlung

Laut den Zeitungen von CH Media sieht die sogenannte Elementarschadenkommission vor, dass Versicherte nur 75 Prozent der Entschädigung sofort erhalten. Der Rest wird nur dann ausbezahlt, wenn ein neuer Wohnsitz im Wallis nachgewiesen werden kann – und zwar binnen fünf Jahren.

Viele der rund 300 betroffenen Blattener leben seither in umliegenden Orten. Ob und wann ein Wiederaufbau im Dorf möglich ist, ist derzeit ungewiss. Damit stehen sie vor einem Dilemma: Wer zu lange wartet, riskiert finanzielle Einbußen. Wer sich früh entscheidet, muss möglicherweise dauerhaft auf die Rückkehr nach Blatten verzichten.

Am 28. Mai 2025 wurde das Dorf Blatten im Lötschental von einem massiven Bergsturz erfasst – die Folgen beschäftigen Bewohner und Behörden bis heute. ©APA/AFP

Gemeinde zeigt sich optimistisch

Gemeindepräsident Matthias Bellwald bleibt trotz allem zuversichtlich: "Es ist ein sehr straffer Fahrplan, aber er ist realistisch und machbar", sagte er gegenüber CH Media. Die Vision "Blatten 2030" sieht einen vollständigen Wiederaufbau des Dorfes innerhalb der nächsten fünf Jahre vor.

Kritik kommt dennoch aus der Bevölkerung. Die Frist werde als zu kurz empfunden. "Die Zukunft von Blatten ist mit so viel Unsicherheit behaftet, da sind fünf Jahre sehr kurz", so eine Anwohnerin.

SVV spricht von Entgegenkommen

Der SVV verteidigt die Regelung: In der Vergangenheit habe der Wiederaufbau üblicherweise binnen zwei Jahren erfolgen müssen. Die verlängerte Frist sei ein Entgegenkommen, um den Betroffenen mehr Zeit für behördliche Klärungen zu geben.

Eine Sprecherin betonte zudem, dass die Frist nicht endgültig sei. Man stehe in engem Austausch mit den Behörden und könne die Regelung bei Bedarf anpassen. Ob das reicht, um den Druck auf die Betroffenen zu mildern, bleibt offen.

(VOL.AT)

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