Polit-Streit beendet – Regierung beschließt neue Trinkgeldreform

Der politisch umstrittene Trinkgeld-Streit ist beigelegt: Wie eine österreichische Zeitung aus Koalitionskreisen erfuhr, hat sich die Bundesregierung auf eine neue Regelung verständigt. Das Trinkgeld bleibt weiterhin steuerfrei, Änderungen gibt es jedoch im Bereich der Sozialversicherung.
Neue Pauschalen statt Einzelfallregelung
Ab 2026 werden Pauschalbeträge als Berechnungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge herangezogen. Für Mitarbeiter mit Inkassotätigkeit liegt die Pauschale bei 65 Euro, für solche ohne Inkasso bei 45 Euro monatlich. Ursprünglich waren höhere Beträge geplant, doch die Koalition hat die Pauschalen um rund ein Drittel gesenkt.
Diese Werte sollen bis 2028 schrittweise ansteigen und danach jährlich valorisiert werden. Wichtig: Auch wenn das tatsächliche Trinkgeld höher ausfällt, bleiben keine zusätzlichen Abgaben fällig.
Rechtssicherheit und Amnestie für Betriebe
Die neue Regelung bringt auch Rechtssicherheit für Betriebe, die bisher unsicher waren, wie Trinkgelder zu behandeln sind. Laufende Verfahren werden eingestellt, bereits abgeschlossene Fälle mit hohen Nachforderungen können unter eine Härtefallregelung fallen.
Zudem kommt es zu einer Generalamnestie: Fälle, die bislang nicht geprüft wurden, werden nicht nachverfolgt.
(VOL.AT)