Das EU-Fahrgastrecht sichert Reisenden verschiedene Ansprüche auf Erstattungen und Entschädigungen. Wie erst kürzlich bei einem Stellwerkfehler in Wolfurt oder dem Reservierungsproblem Anfang Juni deutlich wurde, kann es immer wieder zu Störungen im Bahnbetrieb kommen.
Bahnreisende müssen jedoch nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Je nach Situation haben sie unterschiedliche Möglichkeiten, ihre Ansprüche geltend zu machen. Diese variieren je nachdem, ob die Reise gar nicht angetreten werden konnte, mit einem anderen Zug fortgesetzt wurde oder die Sitzplatzreservierung nicht nutzbar war, wie der ORF Vorarlberg berichtet.
Wenn die Reise nicht angetreten werden kann
Reisende, die aufgrund eines Ausfalls des Reservierungssystems ihre Reise nicht antreten konnten, haben Anspruch auf die vollständige Erstattung des Ticketpreises. Dieser Anspruch besteht auch bei Tickets, die normalerweise nicht stornierbar sind. Sollten Fahrgäste bereits einen Teil der Strecke zurückgelegt haben oder einen Anschluss nicht mehr erreichen können, bietet die ÖBB zusätzlich eine kostenlose Rückfahrt zum Abfahrtsbahnhof an.
Fortsetzung der Reise mit einem anderen Zug
Müssen Fahrgäste ihre Reise mit einem anderen als dem ursprünglich gebuchten Zug fortsetzen, stehen ihnen besondere Rechte zu. Die Gültigkeit des Tickets wird verlängert, und es wird gegebenenfalls auch in einer höherpreisigen Zuggattung anerkannt. Bei einer Verspätung von mehr als 100 Minuten können Reisende sogar auf ein anderes Bahn- oder Busunternehmen ausweichen und die Kosten für diese alternativen Tickets erstattet bekommen.
Erreichen Fahrgäste ihren Zielort verspätet, haben sie Anspruch auf Entschädigungszahlungen: Bei einer Verspätung ab 60 Minuten werden 25 Prozent des Ticketpreises erstattet, ab 120 Minuten sogar 50 Prozent.
Nicht nutzbare Sitzplatzreservierungen
Konnte eine Sitzplatzreservierung nicht genutzt werden, obwohl der gebuchte Zug genutzt wurde, haben Reisende Anspruch auf Erstattung der Reservierungskosten. Dies gilt beispielsweise, wenn der Fahrgast auf einem zufällig freien Platz sitzen musste, weil der reservierte Platz nicht verfügbar war.
So machen Sie Ihre Ansprüche geltend
Um Entschädigungs- oder Erstattungsansprüche geltend zu machen, sollten sich Reisende direkt an die ÖBB wenden. Am einfachsten geht dies über das Online-Formular, das auf der Website der ÖBB bereitgestellt wird. Die rechtzeitige Dokumentation der Verspätung oder des Problems kann dabei helfen, den Prozess zu beschleunigen.
(VOL.AT)