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Haftstrafen nach Schießerei am Wiener Yppenplatz

Sieben Jahre Haft gab es für den Schützen.
Sieben Jahre Haft gab es für den Schützen. ©APA/ROLAND SCHLAGER (Symbolbild)
Am Landesgericht Wien fand am Donnerstag ein Prozess gegen zwei Männer (21 und 29 Jahre alt) wegen versuchten Mordes statt. Sie wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Urteile sind bereits rechtskräftig.

Der jüngere Angeklagte hatte am 14. Juli 2024 am Yppenplatz in Ottakring mit einer Pistole geschossen und zwei Personen schwer verletzt: einen 23-jährigen Staatenlosen und einen 19-jährigen Syrer. Er erhielt eine siebenjährige Haftstrafe wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung und Drogenhandels. Dem 29-Jährigen wurde vorgeworfen, den Schützen mit einer großen Machete zum Tatort begleitet und einen weiteren Mann verletzt zu haben. Er erhielt fünf Jahre Haft wegen schwerer Körperverletzung und Drogenhandels. Vom Vorwurf des versuchten Mordes wurden er und ein weiterer Angeklagter einstimmig freigesprochen.

Schießerei am Wiener Yppenplatz wegen "Streit um Drogen"

"Ein Streit um Drogen war der Auslöser für die Taten", hatte der Staatsanwalt zu Beginn der Verhandlung dargelegt. Die beiden Angeklagten hätten "intensive Kontakte im Suchtmittelmilieu" unterhalten und - vermutlich im Rahmen einer auf Drogen-Geschäfte ausgerichteten Gruppierung - mit dem Verkauf von Cannabis weitgehend ihren Lebensunterhalt bestritten. Die Verteidiger Alexander Philipp und Andreas Reichenbach pflichteten dem bei. "Es ging um Geldschulden und finanzielle Forderungen, die die eine Seite nicht erfüllt hat", sagte Philipp. Die Angeklagten hätten den Forderungen Nachdruck verleihen wollen.

21-Jähriger zu Schussabgaben geständig

"Ich habe vier Schüsse auf zwei Personen abgegeben. Aber nicht, um sie zu töten. Wenn ich sie töten hätte wollen, hätte ich ihnen in den Kopf schießen können. Sie waren unweit vor mir. Dann hätte ich ihnen nicht absichtlich in die Hinterteile geschossen", sagte der 21-Jährige. Zu weiteren Angaben war der gebürtige Libyer nicht bereit: "Grundsätzlich kann ich nicht mehr dazu sagen. Es war einfach so." Ähnlich gestaltete sich die Einvernahme des Zweitangeklagten. Auch diese war nach gefühlten zwei Minuten vorbei. "Ich wollte einzig und allein die Person bedrohen bzw. ihr Angst machen", sagte der Algerier. Eine Verletzungsabsicht räumte der 29-Jährige ein. Darüber hinausgehende Fragen beantwortete er nicht und verwies auf sein Aussageverweigerungsrecht.

Die Angeklagten hatten davon schon unmittelbar nach ihren Festnahmen Gebrauch gemacht. Die Polizei hatte am Tatort einen Rucksack mit offenbar zum Straßenverkauf vorbereiteten Marihuana-Baggies sichergestellt. Neben dem versuchten Mord legte die Anklage dem Jüngeren das Überlassen von einem Kilogramm, dem 29-Jährigen von 800 Gramm Marihuana zur Last. Dabei handle es sich "nur um die Spitze eines Eisbergs", betonte der Staatsanwalt. Die Angeklagten hätten mutmaßlich wesentlich mehr verkauft. Man habe im Sinne des Beschleunigungsgebots hinsichtlich der Drogen-Deals nur eindeutig Belegbares in die Anklage mit aufgenommen.

Zum inkriminierten Suchtgifthandel waren die zwei Männer umfassend geständig. Hinsichtlich der Wild-West-Szenen am Yppenplatz - laut Verteidiger Reichenbach "mittlerweile ein sehr bekannter Drogenumschlagplatz in Wien" - wurden die Angeklagten von Aufnahmen aus Überwachungskameras belastet, die im öffentlichen Raum bzw. vor Lokalen angebracht waren. Auf diesen wurden die inkriminierten Tathandlungen dokumentiert.

Bewaffnet zum Wiener Yppenplatz aufgebrochen

Die Angeklagten hatten sich gegen 18.00 Uhr zum Tatort begeben. Als der mit einer Pistole bewaffnete 21-Jährige die drei gegnerischen Männer wahrnahm, die ihm offenbar Geld schuldeten, feuerte er zunächst auf einen 23-Jährigen, der am Gesäß, am rechten Oberschenkel und am linken Unterschenkel getroffen wurde. Die beiden anderen versuchten davonzulaufen, der 21-Jährige gab einen weiteren Schuss ab und traf einen 19-Jährigen ebenfalls am Gesäß. Der mit der Machete Bewaffnete "kümmerte" sich um den dritten Mann und hieb in Richtung dessen Hüfte. Die Klinge zerfetzte zwar die Hose des Angegriffenen, fügte aber keinen weiteren Schaden zu.

Der Staatsanwalt betonte, die "Abrechnung" habe "am helllichten Tag" stattgefunden. Bereits bei einer geringfügigen Abweichung des jeweiligen Schusskanals hätten die zwei Angeschossenen mit lebensgefährlichen Verletzungen rechnen müssen. Es sei "nur mit viel Glück" nicht mehr passiert. "Jedem muss klar sein, dass man bei einem Schuss in die Körpermitte auch sterben kann", meinte der Ankläger.

Der 21-Jährige war im Zuge einer europaweiten Fahndung Ende Oktober festgenommen worden. Die Identität des Libyers konnte deshalb geklärt werden, weil dieser bereits eine Vorstrafe wegen Drogenhandels aufweist und von Ermittlern des Wiener Landeskriminalamts auf dem von Überwachungskameras aufgezeichneten Bildmaterial erkannt wurde. Als für den 21-Jährigen die Handschellen klickten, befand er sich in Begleitung des 29-Jährigen, der sich dann als der gesuchte zweite Täter herausstellte. Der Algerier war bis dahin nicht strafrechtlich auffällig geworden.

Zeugenaussagen in Prozess zu Schießerei am Wiener Yppenplatz wenig ergiebig

Der von drei Kugeln getroffene Mann stand dem Gericht nicht als Zeuge zur Verfügung. Nach seiner Entlassung aus dem Spital haben sich die Spuren des 23-Jährigen verloren. Er hatte gegenüber der Polizei erklärt, er könne sich nicht erklären, warum auf ihn geschossen wurde. "Ich war so schockiert und habe nichts mehr mitbekommen", wurden die Angaben des Staatenlosen verlesen.

Der zweite Angeschossene wurde von der Justizwache als Zeuge in den Gerichtssaal gebracht. Der 19-Jährige befindet sich wegen Verdachts auf Drogenhandel in U-Haft. "Ich kann mich nicht erinnern, was abgelaufen ist. Es ist schon ein Jahr her", gab der gebürtige Syrer zu Protokoll. Er wolle "nichts Falsches" sagen: "Irgendwer hat mich angeschossen. Dann bin ich weggelaufen. Ich habe erst im Nachhinein diese Schusswunde wahrgenommen."

(APA/red)

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