Mit 142 statt 50 km/h durch Damüls: Motorrad von 35-jährigem Deutschen beschlagnahmt

Am Freitag vergangener Woche registrierte die Vorarlberger Landesverkehrsabteilung eine Reihe schwerer Verkehrsdelikte. In mehreren Fällen wurden Führerscheine entzogen und Fahrzeuge sichergestellt.
1. Motorradfahrer mit 142 km/h in 50er-Zone gestoppt
Im Gemeindegebiet von Damüls wurde ein 35-jähriger Motorradfahrer aus Deutschland von einer Zivilstreife mit 142 km/h in einer 50er-Zone gemessen – nach Abzug der Toleranz. Die Geschwindigkeitsübertretung ereignete sich in der Galerie auf der L 193, bergwärts in Richtung Faschina. Die Polizei beschlagnahmte das Motorrad, der Führerschein wurde sofort abgenommen.
2. Drei Lenker mit 50 km/h mehr als erlaubt
Auf der L 200 im Bereich Schnepfau wurden im Rahmen einer Schwerpunktkontrolle drei weitere Lenker – ein Autofahrer und zwei Motorradfahrer – mit jeweils mehr als 50 km/h über dem erlaubten Tempolimit von 80 km/h gemessen. Auch ihnen wurde der Führerschein vor Ort entzogen.
3. Tuningverstoß in Lauterach: Kennzeichen abgenommen
In Lauterach fiel ein Lenker durch das aggressive Aufheulenlassen seines Motors an einer roten Ampel auf. Bei der folgenden Kontrolle stellte die Polizei fest, dass sein stark modifiziertes Fahrzeug die gesetzlich vorgeschriebene Bodenfreiheit unterschritt. Aufgrund der Gefährdung wurde das Kennzeichen sofort abgenommen.
4. Suchtgiftlenker am Grenzübergang Höchst gestoppt
Am Grenzübergang Höchst kontrollierten Beamte einen Fahrzeuglenker, bei dem Beeinträchtigung durch Suchtgift festgestellt wurde. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt, ein Verfahren ist eingeleitet.
5. Mopedlenker mit 80 km/h unterwegs – Kennzeichen entfernt
Im Raum Dornbirn wurden fünf Mopedfahrer angehalten, die jeweils mit rund 80 km/h unterwegs waren – deutlich über der zulässigen Geschwindigkeit für ihre Fahrzeugklasse. Auch ihnen wurden Kennzeichen und Zulassungsscheine abgenommen.
Verwaltungsanzeigen folgen
Alle betroffenen Fahrzeuglenker werden der jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaft angezeigt. Die Behörden prüfen weitere Maßnahmen, darunter Verwaltungsstrafen und mögliche Nachschulungen.
(Red.)