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These Mistakes Can Cost Drivers in Italy and Croatia a Lot of Money

In the summer of 2025, many Austrians will once again be drawn to the beaches of Italy and Croatia. With tips from ÖAMTC travel expert Yvette Polasek, travelers can enjoy their vacation in the south relaxed and without problems.

Sun, beach, and sea – even in the summer of 2025, Austrians are heading south: According to ÖAMTC travel monitoring 2025, six out of ten respondents want to spend their summer vacation by the sea. The favorites among Austrians are the classics Italy and Croatia. Yvette Polasek, travel expert at ÖAMTC, knows what travelers should pay attention to in order to have a relaxed vacation in the south.

This can be expensive: Avoid these mistakes on Italy's roads

  • Elektronische Maut vergessen: Auf italienischen Autobahnen ist grundsätzlich eine streckenabhängige Maut zu bezahlen. Im Norden Mailands gibt es jedoch mehrere Autobahnabschnitte (A36, A59 und A60), auf denen eine Bezahlung an Mautstationen nicht mehr möglich ist. Das sogenannte "Free Flow System" funktioniert per elektronischer Mautzahlung, d. h. man kann sich entweder vorab auf der Website der Autobahngesellschaft registrieren und die Bezahlung funktioniert automatisch – oder man bezahlt die Mautkosten bis maximal 15 Tage im Nachhinein. Tipp: Die Maut- und übrigens auch Spritkosten können im ÖAMTC Routenplaner unter www.oeamtc.at/routenplaner vorab berechnet werden.
  • Fahrverbote missachten: Wer in Italien mit dem Auto unterwegs ist, sollte unbedingt die "Zona traffico limitato" (ZTL) kennen. "Grundsätzlich gilt in ZTL-Zonen ein Einfahrverbot – ohne Sondergenehmigung zur Einfahrt drohen rund 100 Euro Strafe", weiß die Expertin des Mobilitätsclubs. "Befindet sich das gebuchte Hotel innerhalb einer ZTL, muss man rechtzeitig über das Hotel eine vorübergehende Berechtigung beantragen."
  • Falscher Fahrradtransport: Wer sich auch im Urlaub sportlich betätigen und das Fahrrad mitnehmen möchte, sollte beim Transport mit Heckträger eine Warntafel anbringen.
  • Sand und Muscheln als Souvenirs: Als Andenken und Dekoration sind Muscheln und Sand beliebte Souvenirs. Aber Achtung: An italienischen Stränden darf man sich nicht einfach bedienen. Dem italienischen Fremdenverkehrsamt ENIT zufolge ist es gemäß staatlichem Schifffahrtsgesetz (Codice di Navigazione) verboten, Sand und Muscheln mitzunehmen.

Traveling relaxed in Croatia too - with these tips

  • Maut und Vignette beachten: Autobahnen in Kroatien sind für alle Kraftfahrzeuge mautpflichtig: Bei der Auffahrt ist ein Ticket zu ziehen, das bis zum Verlassen der Autobahn aufgehoben und bezahlt werden muss. Die Höhe der Mautgebühr richtet sich nach gefahrener Strecke und Fahrzeugkategorie. Die Bezahlung ist bar, mit Kredit- oder Bankomatkarte möglich. "Fährt man über Slowenien nach Kroatien, nicht auf die digitale slowenische Autobahn-Vignette vergessen", erinnert die Reiseexpertin. "Um Staus und Wartezeiten zu vermeiden, kann diese bereits vor Reiseantritt besorgt werden."
  • Parkticket nicht vergessen: Nicht nur Parken an unerlaubter Stelle, sondern auch ohne Ticket kann in Kroatien besonders teuer werden: Nach wie vor erhalten ÖAMTC-Club-Mitglieder hohe Forderungen, weil sie vor Jahren ohne Ticket im Kroatienurlaub geparkt haben. Daher: Unbedingt vor Ort genau informieren. "Allgemein sollten alle bezahlten Tickets und Belege von Maut- und Parkgebühren zur Sicherheit auch noch nach dem Urlaub mindestens fünf Jahre in Papierform oder eingescannt aufbewahrt werden", empfiehlt Polasek.
  • Vorsicht bei Muscheln und Trüffel als Souvenirs: "In Kroatien gibt es geschützte Arten von Muscheln bzw. Meeresschnecken – diese dürfen nicht als Souvenir eingepackt werden. Außerdem darf unverarbeiteter Trüffel nur mit entsprechender Ausfuhrgenehmigung mitgenommen werden", so die ÖAMTC-Reiseexpertin. Details zu Regelungen rund um Souvenirs sind unter www.oeamtc.at/verbotene-souvenirs zu finden.
  • Campingverbot beachten: In Kroatien ist "Freies Stehen" – umgangssprachlich als Wildcamping bekannt – ausnahmslos verboten. Camping ist ausschließlich auf offiziellen Camping- bzw. Stellplätzen erlaubt. Anders als in Österreich, müssen in Kroatien und Slowenien außerdem zwei Warndreiecke mitgeführt werden, wenn man mit einem Gespann unterwegs ist.

(Red)

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