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Urlaubskiller Krankheit: So sichern Sie sich Ihre Urlaubstage zurück

Krank im Urlaub: Wann der Urlaub unterbrochen wird und was Arbeitnehmer tun müssen
Krank im Urlaub: Wann der Urlaub unterbrochen wird und was Arbeitnehmer tun müssen ©CANVA
Wenn eine Krankheit den Urlaub unterbricht, gelten bestimmte gesetzliche Regelungen.

Eine krankheitsbedingte Unterbrechung des Urlaubs ist möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Krankheit dauert länger als drei Kalendertage.
  • Sie wurde nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
  • Die Erkrankung wird dem Arbeitgeber spätestens am dritten Tag gemeldet.
  • Beim Wiedereintritt in den Dienst wird eine Krankenstandsbestätigung vorgelegt.

In diesem Fall gelten die betroffenen Tage nicht als verbrauchte Urlaubstage.

Keine automatische Verlängerung

Trotz Unterbrechung wird der Urlaub nicht verlängert. Der Arbeitnehmer muss nach Ablauf des ursprünglich vereinbarten Urlaubs oder mit Wiedergenesung wieder zur Arbeit erscheinen.

Erkrankung im Ausland

Wer im Ausland erkrankt, muss zusätzlich zum ärztlichen Zeugnis auch eine behördliche Bestätigung vorlegen, dass der Arzt dort zugelassen ist – es sei denn, die Behandlung erfolgte in einem öffentlichen Krankenhaus.

E-Card und Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)

Die EKVK auf der Rückseite der E-Card gilt in vielen europäischen Ländern (z. B. EU-Staaten, Schweiz, Norwegen, Großbritannien) als Nachweis für den Anspruch auf medizinische Behandlung.

Besonderheiten:

  • Bosnien, Serbien, Montenegro: EKVK muss beim Sozialversicherungsträger gegen einen Behandlungsschein getauscht werden.
  • Türkei: EKVK ist nicht gültig. Ein sogenannter Betreuungsschein von der Krankenkasse ist notwendig.
  • Andere Länder: Behandlung muss vor Ort selbst bezahlt werden. In Österreich werden bis zu 80 % der Kosten rückerstattet – basierend auf den Tarifen eines österreichischen Vertragsarztes.

Rückerstattung im Ausland

Für eine Rückerstattung durch die Krankenkasse gilt:

  • Eine detaillierte Rechnung ist erforderlich (inkl. Leistungen wie "Injektion" oder "Wunde nähen").
  • Die Rechnung sollte auf Deutsch oder Englisch sein.
  • Zahlungsbeleg und Bankverbindung mitschicken.

Häufige Fragen zum Thema

Was ist über den Vorfall bekannt?

Wenn Sie im Urlaub länger als drei Tage krank sind und dies korrekt melden, wird Ihr Urlaub unterbrochen.

Wer ist betroffen?

Alle Arbeitnehmer, die während des Urlaubs krank werden – im In- oder Ausland.

Weitere Informationen?

Weitere Details bietet die Arbeiterkammer Vorarlberg auf ihrer Website unter dem Bereich "Arbeit & Recht – Urlaub".

(VOL.AT)

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