Urteil aus Deutschland: Tempolimits zur Luftreinhaltung gelten auch für Elektroautos

Das Oberlandesgericht Hamm in Nordrhein-Westfalen hat entschieden: Tempolimits zur Luftreinhaltung gelten uneingeschränkt auch für Elektroautos. Der 3. Strafsenat wies eine entsprechende Rechtsbeschwerde zurück und verwies auf die klare Gesetzeslage, die keine Ausnahmen für lokal emissionsfreie Fahrzeuge vorsieht. Die Entscheidung betrifft insbesondere Geschwindigkeitsbegrenzungen in Städten, die zur Verbesserung der Luftqualität eingeführt wurden.
Feinstaub auch ohne Abgase: So entsteht Luftverschmutzung durch E-Autos
Auch wenn Elektrofahrzeuge keine lokalen CO₂- oder Stickstoffemissionen ausstoßen, verursachen sie dennoch Schadstoffe – vor allem Feinstaub. Dieser entsteht durch:
- Reifenabrieb beim Beschleunigen
- Bremsvorgänge, wenn keine vollständige Rekuperation möglich ist
- Gewicht der Fahrzeuge durch schwere Akkus
- starke Beschleunigung, da Elektromotoren ihre Leistung sofort entfalten
Dadurch tragen auch Stromer messbar zur Feinstaubbelastung bei – ein zentrales Argument des Gerichts für die Geltung der Tempolimits.
Konsequenzen bei Missachtung: Bußgeld und Fahrverbot
Die Einhaltung der Tempolimits ist kein Kavaliersdelikt. Wer die Geschwindigkeitsvorgaben in Luftreinhaltegebieten missachtet, muss mit empfindlichen Strafen rechnen:
- 16–20 km/h zu schnell innerorts: 70 € Bußgeld + 1 Punkt in Flensburg
- 26–30 km/h zu schnell innerorts: 180 € Bußgeld + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot
Luftreinhaltungszonen finden sich in vielen deutschen Städten, darunter München, das seine Zonen zuletzt 2024 ausgeweitet hat.
Rechtsprechung mit Signalwirkung
Das Urteil aus Hamm dürfte überregional Bedeutung haben: Es schafft Rechtssicherheit für Kommunen und zeigt, dass der Umweltschutz auch für neue Technologien verbindlich bleibt. E-Autos profitieren zwar von steuerlichen und rechtlichen Erleichterungen – doch bei Fragen der Luftqualität gelten für sie die gleichen Verkehrsregeln wie für alle anderen Fahrzeuge.
(VOL.AT)