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Tschann-Urteil vor dem OGH: Höchstgericht prüft Amtsmissbrauchsfall

Nun liegt der Fall von Amtsmissbrauchs und falscher Beurkundung dem Obersten Gerichtshof vor.
Nun liegt der Fall von Amtsmissbrauchs und falscher Beurkundung dem Obersten Gerichtshof vor. ©VN/Rhomberg
Der Fall des Bludenzer Bürgermeisters Simon Tschann (ÖVP) beschäftigt nun das Höchstgericht.

Nachdem das Landesgericht Feldkirch im Dezember 2024 eine bedingte Haftstrafe von elf Monaten wegen Amtsmissbrauchs und falscher Beurkundung im Amt ausgesprochen hatte, liegt der Akt beim Obersten Gerichtshof (OGH).

Entscheidung über Rechtsmittel offen

Tschann hat eine Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht. Parallel dazu meldete die Staatsanwaltschaft Berufung an. Ihr erscheint das Strafausmaß zu gering. Wie es weitergeht, hängt nun von der Stellungnahme der Generalprokuratur ab. Erst danach wird sich ein Strafsenat des OGH mit dem Fall befassen.

Urteil könnte neue Verhandlung nach sich ziehen

Bestätigt der OGH das Urteil ohne weitere Verhandlung, entscheidet das Oberlandesgericht Innsbruck über die Strafhöhe. Sollte das Urteil hingegen aufgehoben werden, käme es zu einem neuen Verfahren vor dem Landesgericht Feldkirch.

Hintergrund: Baubewilligung in Bludenz

Ausgangspunkt der Anklage war eine Wohnanlage in der Fohrenburgstraße, Bludenz. Tschann soll 2021 als Baubehörde erster Instanz eine Baubewilligung sowie eine Bauabstandsnachsicht erteilt haben – laut Staatsanwaltschaft ohne ausreichende rechtliche Grundlage. Die Anzeige kam von der SPÖ.

Das Verfahren hatte landesweit für Diskussionen gesorgt, auch mit Blick auf mögliche Konsequenzen für andere Bürgermeister.

(VOL.AT)

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