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Freispruch für Ex-Kanzler Sebastian Kurz

Das Berufungsurteil von Sebastian Kurz wurde verkündet.
Das Berufungsurteil von Sebastian Kurz wurde verkündet. ©APA/AFP
Das Oberlandesgericht Wien hat den früheren Kanzler Sebastian Kurz in zweiter Instanz vom Vorwurf der Falschaussage im U-Ausschuss freigesprochen.

Sebastian Kurz war im Februar in erster Instanz zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Das Landesgericht Wien hatte ihn für schuldig befunden, im Ibiza-Untersuchungsausschuss 2020 falsche Angaben gemacht zu haben.

Kurz legte gegen das Urteil Berufung ein – mit Erfolg: Das Oberlandesgericht Wien entschied nun, dass der Ex-Kanzler freizusprechen sei. Laut dem OLG habe sich der Vorwurf der vorsätzlichen Falschaussage nicht ausreichend erhärten lassen. "Der objektive Tatbestand der falschen Beweisaussage war nicht erfüllt", erklärte der Richter das Urteil.

Kurz habe bejaht, dass er selbst in die Bestellung des Aufsichtsrates eingebunden war. Kurz habe damit die Ja-Nein-Frage, ob er in die Bestellung eingebunden gewesen sei, richtig beantwortet. Die Fragestellerin Stephanie Krisper sei mit der Antwort nicht zufrieden gewesen, die Fragezeit sei jedoch vorbei gewesen. Kurz hätte nicht den Eindruck erweckt, dass seine Frage abschließend beantwortet worden sei, meinte das Gericht nach dem Studium der Videoaufnahmen aus dem U-Ausschuss.

Kurz: "Alles in sich zusammengebrochen"

Kurz richtete sich beim Verlassen des Gerichtssaals direkt an die zahlreich erschienenen Medienvertreter: "Sie haben die letzten Jahre in voller Breite mitbekommen. Sie haben jahrelang berichtet. Ich war jahrelang mit Vorwürfen konfrontiert." Jetzt sei, "das alles in sich zusammengebrochen". Zutiefst bedauere er das Urteil für seinen ehemaligen Kabinettschef Bonelli. Kurz, der erst vor wenigen Tagen zum zweiten Mal Vater geworden war, wolle nun nach Hause zu seiner Familie fahren und kündigte an, in den nächsten Tagen ausführlich Stellung zu beziehen.

Bonelli wegen Falschaussage schuldig gesprochen

Das OLG Wien führte in seiner Urteilsbegründung aus, dass eine falsche Beweisaussage dann vorliegt, wenn entweder eine Aussage objektiv tatsachenwidrig ist – wie im Fall von Bernhard Bonelli –, oder wenn vorsätzlich relevante Informationen verschwiegen werden und die Aussage dadurch fälschlich vollständig erscheint.

Während Bonelli also wegen einer objektiv falschen Aussage zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt wurde, sprach das Oberlandesgericht Kurz frei. Die Aussagen des Ex-Kanzlers seien vollständig und nicht irreführend gewesen, so die Begründung.

Kein Aussagenotstand, kein Milderungsgrund

Zu dem von Bonelli vorgebrachten Aussagenotstand sagte der Richter, die korrekte Antwort wäre gewesen, dass Bonelli gewusst hatte, dass Kurz Wolf als Aufsichtsratschef haben möchte - das wäre eine harmlose Sache gewesen.

Zur Frage der Milderung des Strafausmaßes hieß es, dafür brauche es ein längeres Zurückliegen von fünf Jahren - die Aussage Bonellis vor dem U-Ausschuss sei aber am 27. Jänner 2021 erfolgt. Auch eine Umwandlung in eine Geldstrafe sei nicht möglich, diese sei auch nicht beantragt worden vom Angeklagten. Die sechs Monate bedingte Haft aus dem Ersturteil für Bonelli sind somit rechtskräftig.

Richter nicht befangen

Keine Rolle bei der Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils spielte die Rolle des Erstrichters Michael Radasztics. Die Verteidigung meinte, er habe den Anschein von Befangenheit erweckt, da er Informationen an Peter Pilz weitergegeben habe und deshalb zu einer Disziplinarstrafe verurteilt worden sei. Dies seien berufliche Beziehungen und hätten keinen Einfluss auf den Anschein der Befangenheit. Zwischen Pilz und Radasztics habe es seit vier Jahren keinen Kontakt, keine persönlichen Beziehungen gegeben.

ÖVP erfreut

Erfreut zeigten sich daraufhin die ÖVP. Generalsekretär Nico Marchetti meinte in einem Statement: "Wir haben immer an die Unschuld von Sebastian Kurz geglaubt. Es ist gut, dass das Gericht am Ende zur Überzeugung gelangt ist, dass sich Sebastian Kurz nichts zu Schulden kommen hat lassen."

(APA)

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