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U-Haft verlängert: Verdächtige ohne Reue bei brutalen Hassverbrechen

Für eine Person reichen mildere Maßnahmen aus, so die Staatsanwaltschaft.
Für eine Person reichen mildere Maßnahmen aus, so die Staatsanwaltschaft. ©APA/HANS KLAUS TECHT
Ende März wurden bei den Ermittlungen zu Hassverbrechen 20 Verdächtige festgenommen. Für 12 von ihnen wird die U-Haft verlängert. Sie zeigen sich überwiegend geständig, laut Polizeikreisen ist von Reue jedoch keine Spur.
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Die Untersuchungshaft über zwölf von insgesamt rund 20 Verdächtigen, die im Zuge der Ermittlungen wegen Hasskriminalität teils festgenommen worden waren, wurde in Graz verlängert. Dies teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch auf APA-Anfrage mit. Die Polizei hatte in den Morgenstunden des 21. März in sieben Bundesländern (ausgenommen Kärnten und Vorarlberg) Hausdurchsuchungen und Festnahmen durchgeführt. Eine verdächtige Person wurde mit Auflagen aus der U-Haft entlassen.

Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz gegenüber der APA erklärte, seien die Haftgründe bei der einen entlassenen Person zwar weiterhin gegeben, doch eine Haftentlassung gegen gelindere Mittel wurde als möglich erachtet. Die verdächtige Person hatte unter anderem Gelöbnisse abzulegen und muss sich an Auflagen halten. Die Ermittlungen würden indessen fortgesetzt.

Schläge und Demütigung, aber von Reue keine Spur

Die Tätergruppe soll vorwiegend Männer unter dem Vorwand der Aussicht auf ein Date zu Treffpunkten gelockt und dann teils niedergeschlagen und gedemütigt haben. Entgegen ersten Ermittlungserkenntnissen dürfte nur etwa ein Drittel der Opfer homosexuelle Neigungen haben. Manchen Betroffenen wurde der Kopf rasiert oder sie mussten nahe Verwandte anrufen und diesen von heimlichen Sex-Dates erzählen. Auch wurden die Opfer teils verletzt, beraubt und mit dem Tod bedroht. Der Großteil der 14 bis 26 Jahre alten Verdächtigen hatte sich bisher überwiegend geständig gezeigt. Allerdings hieß es aus Polizeikreisen auch, dass Reue und Unrechtsbewusstsein über die Taten bei den Verdächtigen nicht zu erkennen sei.

(APA/Red)

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