Verfahren gegen Statiker nach Brückeneinsturz eingestellt

Der 53-Jährige wurde vom Landgericht Schweinfurt aber zu einer Geldauflage in Höhe von 5.000 Euro verpflichtet, zu zahlen an das Bayerische Rote Kreuz in Schweinfurt. Die Einstellung erfolgte, weil das Gericht die Schuld des Angeklagten als geringfügig ansah.
Zuvor hatten sich die Prozessbeteiligten auf die Einstellung verständigt. Voraussetzung für die Staatsanwaltschaft war allerdings, dass der Angeklagte zugibt, Fehler bei der statischen Berechnung des Brückengerüsts gemacht zu haben - und das tat der Mann daraufhin auch. Zudem erkannte er das Gutachten eines gerichtlich bestellten Bausachverständigen an, der den Einsturz vor allem auf fehlende Berechnungen zurückführt.
Bauarbeiter wurden in die Tiefe gerissen
Der 53-Jährige war der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung in 14 Fällen angeklagt. Der Mann hatte 2015 die Statik der Traggerüstkonstruktion der Brücke berechnet. Am 15. Juni 2016 war das Traggerüst für die neue Schraudenbach-Talbrücke auf der Autobahn 7 nahe Werneck im Norden Bayerns eingestürzt, als gerade 1.500 Tonnen Beton eingefüllt waren. Etliche Männer stürzten mehr als 20 Meter in die Tiefe. Ein Bauarbeiter starb, 14 wurden verletzt.
Der Angeklagte hatte zu Prozessauftakt gesagt, er sei davon ausgegangen, alles Nötige berechnet zu haben. "Das, was damals passiert ist, ist für mich nach wie vor unfassbar."
Erste Urteile 2023
Im Mai 2023 hatte das Landgericht bereits zwei Prüfingenieure zu Haftstrafen verurteilt. Ein dritter Mann wurde freigesprochen. Die Vorsitzende Richterin sprach damals von einer lückenhaften statischen Berechnung, die zu dem Unglück geführt habe. Das aufgebaute Traggerüst der neuen Brücke hätte die Last im betroffenen Abschnitt nie tragen können.
Die Verteidiger hingegen argumentierten immer wieder, die Bauarbeiter hätten das Stahlgerüst anders als in den Plänen aufgebaut und so das Unglück verursacht. Die vorgeschriebene Überwachung des Baus sei ausgeblieben.
(dpa)