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Nach Urteilen in Causa Buwog: Grasser erhielt Aufforderung für Haftantritt

Grasser muss in den nächsten Wochen seine Haft antreten.
Grasser muss in den nächsten Wochen seine Haft antreten. ©APA/HANS KLAUS TECHT
Ex-Finanzminister Grasser, Ex-FPÖ-Generalsekretär Meischberger und Ex-Lobbyist Hochegger müssen innerhalb eines Monats ihre Haftstrafen in der Causa Buwog antreten. Ihre Anwälte haben die entsprechenden Mitteilungen von der Justiz erhalten, bestätigte ein Sprecher des Wiener Landesgerichts.
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Der zuständige Richter des Wiener Landesgerichts hat am Mittwoch die Anordnung zum Strafantritt unterzeichnet. Diese wurden dann elektronisch an die Verteidiger geschickt, während die Verurteilten per RSA-Brief informiert werden. Grassers Anwalt, Manfred Ainedter, meinte, das Schreiben könnte bereits angekommen sein. Norbert Wess, ebenfalls Grassers Anwalt, bestätigte, dass der Ex-Finanzminister die Haft antreten werde. Der Anwalt von Meischberger äußerte sich nicht, und der Anwalt von Peter Hochegger war nicht erreichbar.

Haftantritt von Grasser in Justizanstalt Innsbruck

Die Verurteilten müssen sich innerhalb von vier Wochen ab Zustellung bei der für sie vorgesehenen Justizanstalt (JA) einfinden. Im Fall von Grasser, der in Kitzbühel gemeldet ist, ist das die JA Innsbruck, bestätigte Rechenmacher der APA. Meischberger hat seinen Wohnsitz in Niederösterreich und muss daher laut Rechenmacher in der JA Korneuburg "einrücken". Hochegger müsste eine Zelle in der JA Wien-Simmering beziehen, wobei der Ex-Lobbyist vor Strafantritt oder während des Vollzugs der Freiheitsstrafe einen Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest stellen kann.

Urteile in Causa Buwog: Grasser zu vier Jahren Haft verurteilt

Grasser wurde im Buwog-Prozess und in der Causa Terminal Tower Linz wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte zu vier Jahren Haft verurteilt, Meischberger zu dreieinhalb Jahren. Der frühere Lobbyist Peter Hochegger fasste drei Jahre teilbedingt aus, davon ein Jahr unbedingt. Den Rest bekam er unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Der Ex-Lobbyist kann daher eine Fußfessel beantragen, da der unbedingt zu verbüßende Strafteil zwölf Monate nicht übersteigt. Ob der elektronisch überwachte Hausarrest bewilligt wird, obliegt der Entscheidung des Leiters der JA Simmering.

Hohe Forderungen der Republik Österreich in Causa Buwog

Grasser, Meischberger, der frühere Immofinanz-Chef Karl Petrikovics sowie ein Ex-Manager der Raiffeisen Landesbank Oberösterreich müssen auch für den Schaden in Höhe von 10 Mio. Euro plus Zinsen aufkommen, der der Republik Österreich entstanden ist. Die Verurteilten haften solidarisch. Die Republik Österreich kann sich daher aussuchen, von wem sie sich den Schadenersatz holt. Diese Person könnte sich dann bei den anderen das Geld holen. Aber Meischberger ist längst in Konkurs und Grasser hat am Mittwoch einen Insolvenzantrag eingebracht.

(APA/Red)

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