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So können Patienten in Heil- und Pflegeanstalten an der Wien-Wahl teilnehmen

So funktioniert die Stimmabgabe in Wiener Pflegeeinrichtungen.
So funktioniert die Stimmabgabe in Wiener Pflegeeinrichtungen. ©APA/ROLAND SCHLAGER
Personen, die sich am Tag der Wien-Wahl in einer Heil- oder Pflegeanstalt befinden, können trotzdem ihre Stimme abgeben. Voraussetzung dafür ist eine rechtzeitig beantragte Wahlkarte.
Barrierefreie Wien-Wahl

Mit der Wahlkarte kann entweder per Briefwahl gewählt oder ein Besuch durch eine mobile Wahlkommission organisiert werden. Unterstützung bei der Beantragung bieten die Mitarbeiter der jeweiligen Einrichtungen. Sie sollten frühzeitig angesprochen werden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Briefwahl auch innerhalb der Einrichtung möglich

Wer bei der Wien-Wahl 2025 die Briefwahl nutzen möchte, kann dies unmittelbar nach Erhalt der Wahlkarte tun. Wichtig ist dabei die eigenhändige Unterschrift auf der Wahlkarte, mit der bestätigt wird, dass die Stimme unbeeinflusst abgegeben wurde.

Die ausgefüllte Wahlkarte muss spätestens am Wahltag, dem 27. April 2025, bis 17 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eintreffen – sei es per Post, durch Angehörige oder persönlich. Alternativ kann sie am Wahltag in jedem Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde in Wien abgegeben werden. Auch bei der Rücksendung der Wahlkarte leisten die Einrichtungen auf Wunsch Hilfestellung.

Mobile Wahlkommissionen auf Wunsch

Alternativ zur Briefwahl kann auch der Besuch einer mobilen Wahlkommission beantragt werden. Die Wahlbehörde ruft alle wahlberechtigten Patienten und Bewohner auf, den Wunsch nach einem solchen Besuch den Pflegekräften bekanntzugeben.

Nur wenn dieser Wunsch rechtzeitig kommuniziert wird, kann ein Besuch am Wahltag organisiert werden. Damit wird gewährleistet, dass auch mobilitätseingeschränkte Personen ihr Wahlrecht wahrnehmen können.

(Red)

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