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Neue EU-Vorgaben: Was jetzt auf Autofahrer zukommt

Führerschein: Die EU hat einige Änderungen beschlossen.
Führerschein: Die EU hat einige Änderungen beschlossen. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Die EU hat sich auf eine umfassende Reform der Führerscheinrichtlinie geeinigt. Von der Probezeit über den digitalen Führerschein bis hin zu flexibleren Regeln für Wohnmobile und freiwillige Einsatzfahrzeuge – das müssen Autofahrerinnen und Autofahrer in Österreich jetzt wissen.

Mit der jüngsten Einigung auf EU-Ebene bekommt der Führerschein ein umfassendes Update – sowohl technisch als auch inhaltlich. Die überarbeitete Führerscheinrichtlinie ist Teil eines größeren Verkehrssicherheitspakets, mit dem die Europäische Union das Ziel „Vision Zero“ verfolgt: Bis 2050 soll es keine Verkehrstoten mehr auf Europas Straßen geben. Um das zu erreichen, wird nicht nur die Ausbildung künftiger Lenkerinnen und Lenker modernisiert, sondern auch die Handhabung des Führerscheins selbst digitalisiert.

Österreich war mit vielen der nun EU-weit geltenden Maßnahmen bereits Vorreiter – etwa beim begleiteten Fahren ab 17 („L17“) oder bei der flexiblen Handhabung von Gesundheitschecks bei älteren Verkehrsteilnehmer:innen. Doch auch für österreichische Autofahrerinnen und Autofahrer bringt die Reform konkrete Änderungen: Fahranfänger müssen sich auf eine EU-weite Probezeit einstellen, es gelten neue Altersgrenzen für Berufskraftfahrer, und auch Camper:innen sowie freiwillige Einsatzkräfte profitieren von erweiterten Möglichkeiten beim Lenken schwererer Fahrzeuge mit dem B-Schein.

Was genau sich mit der Reform ändert, welche Übergangsfristen gelten und was das für den Alltag auf Österreichs Straßen bedeutet – hier ein kompakter Überblick.

Verkehrssicherheit und Digitalisierung im Fokus

Die Einigung der EU-Institutionen bringt weitreichende Neuerungen. Künftig wird der digitale Führerschein EU-weit Standard – abrufbar über das Smartphone mittels einer sogenannten EU-eWallet. Ein physischer Führerschein bleibt weiterhin auf Wunsch erhältlich.

Zugleich wird die Verkehrssicherheit gestärkt: Neue verpflichtende Schulungsinhalte für Fahrschülerinnen und Fahrschüler betreffen unter anderem:

  • den Umgang mit dem Handy am Steuer
  • das Fahren bei schwierigen Bedingungen wie Glätte oder Schnee
  • das sichere Öffnen von Türen
  • den toten Winkel und Fahrassistenzsysteme
  • sowie das Gefahrenbewusstsein gegenüber Kindern, Radfahrern und Fußgängern.

Zwei Jahre Probezeit, strengere Regeln für Fahranfänger

Für neue Führerscheinbesitzer gilt künftig EU-weit eine mindestens zweijährige Probezeit. In dieser Phase drohen schärfere Sanktionen bei:

  • Alkohol am Steuer
  • Missachtung der Gurtpflicht
  • Nichtverwendung von Kindersitzen

Die Mitgliedsstaaten – darunter auch Österreich – werden ermutigt, eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Alkohol und Drogen für Fahranfänger einzuführen.

„L17“ wird EU-weit Standard – begleitetes Fahren ab 17

Eine österreichische Besonderheit wird EU-weit übernommen: Das Modell „L17“, also das begleitete Fahren ab 17 Jahren mit Pkw, soll künftig in allen Mitgliedsstaaten möglich sein.

Auch das begleitete Fahren mit LKWs ab 17 Jahren wird künftig erlaubt – allerdings nur auf dem Staatsgebiet des jeweiligen Landes und nur, wenn es die nationale Gesetzgebung vorsieht.

Junge Berufskraftfahrer: Einstieg ab 18 möglich

Um dem europaweiten Fahrermangel entgegenzuwirken, wird das Mindestalter für LKW-Führerscheine auf 18 Jahre gesenkt – vorausgesetzt, der Bewerber verfügt über eine Berufskraftfahrerqualifikation.

Für Buslenkerinnen und -lenker wird das Mindestalter von 24 auf 21 Jahre reduziert.

Neue Gewichtslimits: Erleichterung für Feuerwehr, Rettung und Camper

Ein wichtiger Punkt – insbesondere für Österreichs Freiwilligenwesen:
Künftig dürfen Fahrzeuge bis zu 5 Tonnen Gesamtgewicht mit dem B-Führerschein gelenkt werden, sofern eine entsprechende Schulung absolviert wurde. Dies gilt etwa für:

  • Feuerwehr
  • Rettung
  • Katastrophenschutz

Auch Campingfreunde profitieren:
Wohnmobile bis zu 4,25 Tonnen dürfen künftig zwei Jahre nach Erwerb des Führerscheins gelenkt werden – ebenfalls mit zusätzlichem Training oder Prüfung.
Fahrzeuge mit alternativen Antrieben dürfen das höhere Gewicht auch ohne Zusatzprüfung fahren – sofern zwei Jahre Fahrpraxis vorliegen.

Führerschein-Gültigkeit und Gesundheitschecks

  • PKW- und Motorradführerscheine sollen künftig 15 Jahre gültig sein. Österreich kann – wie bisher – auf 10 Jahre verkürzen, wenn der Führerschein auch als Ausweis dient.
  • LKW- und Busführerscheine müssen alle fünf Jahre erneuert werden. Für Personen ab 65 Jahren dürfen die Mitgliedstaaten kürzere Gültigkeitsdauern festlegen.

Bei der erstmaligen Ausstellung eines Führerscheins ist ein medizinischer Check inklusive Sehtest und Untersuchung des Herz-Kreislauf-Systems vorgesehen.

Für spätere Verlängerungen reicht – wie in Österreich bereits praktiziert – eine Selbsteinschätzung über Formulare oder Online-Systeme. Falschangaben können geahndet werden. Damit soll ein diskriminierungsfreier Zugang zur Mobilität, insbesondere für Senior:innen, gewährleistet bleiben.

Nächste Schritte und Umsetzung

Die vorläufige Einigung muss noch formell von Rat und EU-Parlament bestätigt werden.
Danach gilt:

  • Umsetzungsfrist für die meisten Regeln: 4 Jahre
  • Umsetzungsfrist für den digitalen Führerschein: 4,5 Jahre

Änderungen im Überblick

Digitalisierung & Dokumente

  • Einführung des digitalen Führerscheins über die EU-eWallet (am Smartphone nutzbar)
  • Physischer Führerschein bleibt weiterhin auf Wunsch erhältlich

Fahranfänger & Sicherheit

  • Mindestens zwei Jahre Probezeit für alle neuen Führerscheinbesitzer
  • Strengere Regeln in der Probezeit bei:
    • Alkohol (Alkoholverbot wird empfohlen)
    • Missachtung der Gurtpflicht
    • Nichtverwendung von Kindersitzen
  • Verpflichtende Schulung zu:
    • Handynutzung am Steuer
    • Fahren bei schwierigen Bedingungen (Schnee, Glätte etc.)
    • Gefahrenbewusstsein für Fußgänger, Kinder, Radfahrer
    • Toter Winkel, Fahrassistenzsysteme, Türöffnen

Berufskraftfahrer

  • Mindestalter für LKW-Führerschein sinkt von 21 auf 18 Jahre
  • Mindestalter für Bus-Führerschein sinkt von 24 auf 21 Jahre
  • Begleitetes Fahren für LKW ab 17 Jahren im Inland möglich
  • EU-weite Einführung von begleitetem Fahren für PKW (L17 wird Standard)

Gewichtslimits & Fahrzeugklassen

  • Fahren mit Fahrzeugen bis 5 Tonnen mit B-Führerschein unter bestimmten Voraussetzungen möglich
    • Erleichterung für Rettung, Feuerwehr, Katastrophenschutz
  • Wohnmobile bis 4,25 Tonnen + Anhänger dürfen zwei Jahre nach Führerscheinerwerb gelenkt werden (mit Schulung oder Prüfung)
  • Alternative Antriebe (z. B. E-Autos): Höheres Fahrzeuggewicht wird berücksichtigt

Gültigkeit & Gesundheitschecks

  • Gültigkeit von PKW- und Motorradführerscheinen: 15 Jahre (kann national auf 10 Jahre begrenzt werden)
  • LKW- und Busführerscheine: Erneuerung alle 5 Jahre
  • Ab 65 Jahren: EU-Staaten dürfen kürzere Gültigkeit festlegen
  • Medizinischer Check (inkl. Sehtest und Herz-Kreislauf-Check) bei der Erstausstellung
  • Kein verpflichtender Gesundheitscheck bei Verlängerung – stattdessen Selbsteinschätzung möglich
  • Falschangaben bei Selbstauskunft können geahndet werden

Weitere Punkte

  • Keine einheitliche Regelung für Traktoren – weiterhin länderspezifisch
  • Ziel: "Vision Zero" – keine Verkehrstoten bis 2050
  • Nationale Umsetzung: innerhalb von vier Jahren, digitaler Führerschein innerhalb von viereinhalb Jahren
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