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"Schwarze Schafe gibt es in jeder Branche" ‒ WKO warnt vor unseriösen Taxi-Anbietern

Mario Mainetti und Matthias Mayr von der Vorarlberger Wirtschaftskammer klären auf.
Mario Mainetti und Matthias Mayr von der Vorarlberger Wirtschaftskammer klären auf. ©VOL.AT/Emilia Waanders/Canva
Wer in Vorarlberg ein Taxi nutzt, hat klare Rechte – doch nicht alle Fahrgäste kennen sie. Beförderungspflicht, Taxameter, Rechnungsausstellung: Worauf muss man achten, und wie schützt man sich vor Abzocke? Mario Mainetti und Matthias Mayr von der WKO Vorarlberg erklären die Rechte als Fahrgast und geben Tipps, wie man sich vor Abzocke schützen kann.

Welche Rechte und Pflichten haben Taxikunden in Vorarlberg? Welche Missstände gibt es, und wie kann man sich vor Abzocke schützen? Fachgruppenobmann der Taxibranche Vorarlberg Mario Mainetti und der zuständige Fachgruppengeschäftsführer Matthias Mayr von der Wirtschaftskammer Vorarlberg klären gegenüber VOL.AT auf.

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Video: Rechte als Fahrgast, die garantiert nicht jeder weiß!

"Schwarze Schafe gibt es in jeder Branche"

Obwohl die meisten Taxiunternehmen seriös arbeiten, kommt es immer wieder zu Beschwerden. "Schwarze Schafe gibt es in jeder Branche", sagt Mayr. "Es gibt Fälle, in denen Fahrgäste nicht befördert werden oder der Tarif nicht korrekt eingehalten wird." Solche Fälle sollten unbedingt gemeldet werden, damit gegen unseriöse Anbieter vorgegangen werden kann.

"Grundsätzlich gibt es eine Beförderungspflicht"

"Grundsätzlich gibt es eine Beförderungspflicht", erklärt Mainetti. Das bedeutet, dass Taxifahrer Fahrgäste transportieren müssen – unabhängig davon, wie kurz die Fahrt ist. Allerdings gibt es Ausnahmen: "Die Beförderungspflicht besteht nur, wenn das Taxi an einem öffentlichen Standplatz auf Fahrgäste wartet. Wenn ein Fahrer bereits eine Bestellung hat, kann er nicht verpflichtet werden, eine Fahrt anzunehmen", ergänzt er.

Ein weit verbreiteter Irrtum sei, dass man immer ins erste Taxi einer Warteschlange einsteigen müsse. "Das stimmt nicht", erklärt Mayr. "Fahrgäste dürfen frei wählen, ob sie ins erste, zweite oder dritte Taxi einsteigen wollen."

Es gibt einige "schwarze Schafe" in der Taxibranche. ©VN

Taxameter und Rechnungspflicht: Aufpassen bei der Abrechnung

Laut Fachgruppengeschäftsführer Mayr gibt es immer wieder Beschwerden, dass der Taxameter nicht richtig eingestellt oder gar nicht eingeschaltet wird. "In solchen Fällen gibt es Preisdifferenzen, und Fahrgäste bezahlen oft zu viel."

Ein weiterer wichtiger Punkt: Fahrgäste haben immer ein Recht auf eine Rechnung. "Die Rechnung hilft nicht nur bei möglichen Reklamationen, sondern sie enthält auch die Unternehmensdaten. So weiß der Kunde genau, mit welchem Unternehmen er gefahren ist", erklärt Mayr. Sollte ein Fahrer die Rechnung verweigern, rät die WKO, sich das Kennzeichen zu notieren und eine Beschwerde bei der Fachgruppe einzureichen.

Tarifstufen: Wann darf mehr verlangt werden?

In Vorarlberg gibt es verschiedene Tarifstufen, die sich nach der Anzahl der Fahrgäste richten:

  • Tarifstufe 1 gilt für bis zu vier Personen.
  • Tarifstufe 2 gilt ab der fünften Person – hier darf ein höherer Tarif verrechnet werden.

"Ein Fahrgast sollte darauf achten, ob die Tarifstufe korrekt eingestellt ist", so Mayer. Der Wechsel zwischen Tagestarif (3,90 Euro) und Nachttarif (4,65 Euro) erfolgt automatisch.

Wie erkennt man seriöse Taxis?

Um sich vor unseriösen Anbietern zu schützen, sollten Fahrgäste auf folgende Merkmale achten:

  • Das Taxi-Schild auf dem Dach muss vorhanden sein.
  • Ein Unternehmer-Schild im Fahrzeuginneren gibt Auskunft über das Taxiunternehmen.
  • Der Fahrer sollte das Taxameter einschalten und auf Anfrage eine Rechnung ausstellen.

"Wenn ein Fahrer einen Fixpreis ohne Taxameter anbietet oder sich weigert, eine Rechnung auszustellen, sollte man vorsichtig sein", warnt Mayr. In solchen Fällen rät die WKO, das Kennzeichen des Fahrzeugs, Fahrzeugdetails, Zeit und Ort zu notieren und eine Beschwerde bei der Fachgruppe einzureichen.

Mario Mainetti und Matthias Mayr von der Wirtschaftskammer. ©VOL.AT/Emilia Waanders

"Wir vertreten die seriösen Unternehmen, die nach Regeln spielen"

Sollten Probleme auftreten, können sich Fahrgäste direkt an die Wirtschaftskammer wenden. "Wir gehen jedem Fall nach. Falls ein Unternehmen wiederholt negativ auffällt, kann es zur Anzeige kommen – in extremen Fällen bis hin zum Entzug der Konzession", erklärt Mainetti.

Die WKO setzt sich für faire Bedingungen in der Taxibranche ein: "Wir vertreten die seriösen Unternehmen, die nach den Regeln spielen. Es geht darum, dass sich ehrliche Taxiunternehmer nicht durch schwarze Schafe benachteiligt fühlen", fügt Mayr hinzu.

Zusammenfassung: Rechte als Taxikunde in Vorarlberg

  • Beförderungspflicht: Ein Taxi darf Fahrgäste nicht grundlos ablehnen (außer in Ausnahmefällen, z. B. extreme Verschmutzung oder aggressives Verhalten).
  • Freie Wahl des Taxis: Man muss nicht ins erste Taxi der Reihe einsteigen.
  • Taxameterpflicht: Die Fahrt muss korrekt abgerechnet werden – ohne vorher vereinbarte Fixpreise.
  • Rechnungspflicht: Kunden haben immer das Recht auf eine Rechnung.
  • Beschwerdemöglichkeit: Probleme mit einem Taxiunternehmen können bei der Wirtschaftskammer gemeldet werden.

(VOL.AT)

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