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Wahlkarten für Vorarlberger Gemeindewahlen: Online-Antrag bis Mittwoch möglich

Am Sonntag wird gewählt.
Am Sonntag wird gewählt. ©APA/Themenbild
Letzte Frist für Online-Beantragung der Wahlkarte ist heute Mittwoch, 12. März.
Alle wichtigen Infos für die Wahl
Gemeindewahlen 2025 auf VOL.AT

Für die Vorarlberger Gemeindewahlen am 16. März 2025 können Wahlkarten noch bis Mittwoch, den 12. März, online beantragt werden. Auch eine schriftliche oder mündliche Beantragung ist möglich. Mit der Wahlkarte kann entweder per Briefwahl oder persönlich gewählt werden.

So kann die Wahlkarte beantragt werden

Online-Antrag bis 12. März möglich

Wahlberechtigte können die Wahlkarte bis spätestens 12. März 2025 über das digitale Amtsservice „Wahlkartenantrag“ auf oesterreich.gv.at beantragen. Dafür wird entweder eine ID Austria oder ein EU-Login benötigt. Alternativ kann der Antrag auch direkt über die jeweilige Gemeinde online eingereicht werden.

Schriftliche und mündliche Antragstellung

Neben der Online-Beantragung gibt es zwei weitere Möglichkeiten:

  • Schriftlich: Einreichung per E-Mail, Fax oder formlosen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Gemeinde – ebenfalls bis 12. März 2025.
  • Mündlich: Persönlich kann die Wahlkarte noch bis Freitag, 14. März 2025, 12:00 Uhr, beim Gemeindeamt beantragt werden.

Wichtig: Verlorene oder unbrauchbare Wahlkarten werden nicht ersetzt.

Wählen mit der Wahlkarte: Briefwahl oder Wahllokal

Briefwahl: Frist für Rücksendung beachten

Wer die Wahlkarte für die Briefwahl nutzt, muss darauf achten, dass sie rechtzeitig beim Gemeindeamt einlangt – spätestens am Wahltag. Die Schritte:

  1. Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen.
  2. Wahlkuvert in die Wahlkarte zurücklegen.
  3. Wahlkarte verschließen und eidesstattliche Erklärung unterschreiben.
  4. Rechtzeitig per Post oder persönlich beim Gemeindeamt abgeben.

Persönlich im Wahllokal wählen

Alternativ kann die Stimme am Wahltag direkt im Wahllokal abgegeben werden. Dafür gilt:

  • Unbenutzte Wahlkarte und Ausweis mitbringen.
  • Bereits verschlossene Wahlkarten können nicht im Wahllokal abgegeben werden, sondern nur beim Gemeindeamt – und das nur bis zur Schließung des letzten Wahllokals in der Gemeinde.
  • „Wichtig zu wissen ist, dass ich die verschlossene Wahlkarte nicht im Wahllokal am Sonntag abgeben kann. Dazu muss ich zum Gemeindeamt“, erklärt die Leiterin der Landeswahlbehörde, Martina Schönherr gegenüber dem ORF Vorarlberg.

Zwei Wahlen an einem Tag in vielen Gemeinden

In vielen Gemeinden stehen am 16. März gleich zwei Wahlen an:

  1. Gemeindevertretungswahl
  2. Bürgermeisterwahl

"Wenn ich mich bei der Gemeindevertretungswahl für eine Partei entscheide, muss ich nicht automatisch den Bürgermeisterkandidaten dieser Partei wählen, weil es zwei getrennte Wahlen sind", betont Schönherr.

Fehler bei Vorzugsstimmen vermeiden

Laut Schönherr passieren die meisten Fehler bei der Vergabe der Vorzugsstimmen. "Hier ist ganz wichtig, dass man nur der Partei fünf Vorzugsstimmen geben kann, bei der man auch das Kreuz gemacht hat", erklärt sie.

Wichtige Fristen auf einen Blick:

  • Online-Beantragung: bis 12. März 2025
  • Schriftliche Beantragung: bis 12. März 2025
  • Mündliche Beantragung: bis 14. März 2025, 12:00 Uhr
  • Briefwahl-Rücksendung: spätestens am Wahltag, 16. März 2025

Alle Infos zu den Gemeindewahlen finden Sie hier.

(VOL.AT)

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