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Finanzielle Unterstützung für Betroffene des Hörbranzer Hangrutsches: 1,1 Millionen Euro aus Katastrophenfonds fixiert

Mehrere Gebäude sind durch den Hangrutsch unbewohnbar geworden.
Mehrere Gebäude sind durch den Hangrutsch unbewohnbar geworden. ©Hartinger, Paulitsch
Durch den gestrigen (Dienstag, 25. Februar) Beschluss der Landesregierung haben nun alle Grundeigentümer, die durch die Hangrutschung in Hörbranz-Hochreute das Grundstück verloren haben, finanzielle Unterstützung aus dem Katastrophenfonds zugesichert bekommen.
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Damit wird der Erwerb von Ersatzgrundstücken ermöglicht.

"Niemanden im Stich lassen"

"Von Beginn an war es unser Ziel, niemanden im Stich zu lassen und den betroffenen Familien rasch und effektiv unter die Arme zu greifen. Mit dem gestrigen Beschluss wurde sichergestellt, dass alle die finanzielle Unterstützung erhalten, die ihnen neue Perspektiven eröffnen", erklärten Landeshauptmann Markus Wallner und der für den Katastrophenfonds zuständige Landesrat Christian Gantner.

Gebäude unbewohnbar und Grundstücke nicht mehr bebaubar

Die im April 2023 einsetzenden Hangrutschungen in Hörbranz-Hochreute machten mehrere Wohn- bzw. Landwirtschaftsgebäude unbewohnbar und die Grundstücke für die Zukunft nicht mehr bebaubar. Umfangreiche Sicherungsmaßnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung in Abstimmung mit der Marktgemeinde Hörbranz konnten eine weitere Ausdehnung der Rutschungen und in weiterer Folge die damit verbundenen Schäden verhindern.

1,1 Millionen Euro aus dem Katastrophenfonds für den Erwerb von Ersatzgrundstücken

Die Unterstützung aus dem Katastrophenfonds wurde auf Basis der Gutachten und Schadensbewertungen gewährt. Für die Ersatzbeschaffung der Grundstücke erhalten die Betroffenen 50 Prozent der Kosten, in besonderen Härtefällen bis zu 75 Prozent. Insgesamt stellt das Land Vorarlberg rund 1,1 Millionen Euro aus dem Katastrophenfonds für den Erwerb von Ersatzgrundstücken bereit.

Für drei Grundeigentümer, deren Grundstücke durch die Rutschung nicht mehr bebaubar sind, konnten in Hörbranz Ersatzgrundstücke erworben werden. Die Beihilfen werden als Zuschuss zu den nachgewiesenen Aufwendungen für die Ersatzbeschaffung der Grundstücke bereitgestellt. Davon ist der größte Anteil bereits ausbezahlt. Für einen weiteren Grundeigentümer konnte eine alternative Lösung in einer Nachbargemeinde gefunden werden. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss des Kaufes und Vorlage der Kosten.

"Betroffenen eine Zukunftsperspektive geben"

"Unser Katastrophenfonds ist dazu da, in Notlagen rasch und unkompliziert zu helfen", so Landesrat Gantner. "Schnelle Hilfe ist doppelte Hilfe, um Betroffenen eine Zukunftsperspektive zu geben."

Vier Millionen Euro in Stabilisierung des Hanges investiert

Was die Sicherungsmaßnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung betrifft, wurden in den Jahren 2023/24 vom Land Vorarlberg gemeinsam mit dem Bund und der Marktgemeinde Hörbranz rund vier Millionen Euro zur Stabilisierung des Hanges investiert. Dazu zählen unter anderem die Entnahme von Bäumen zur Entlastung des Rutschhanges, die Schüttung eines Auffangdammes und eines provisorischen Auffangbeckens sowie die Errichtung von Drainagegräben am Kopf der Rutschung.

Auch für 2025 sind noch weitere Investitionen in der Höhe von rund 1,5 Millionen Euro geplant. Dabei sollen neben weiteren Drainagen stabilisierende Maßnahmen, wie eine Konsolidierungssperre oder eine Geschieberückhaltesperre durchgeführt werden.

(VOL.AT)

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