Waffenverbot am Dornbirner Bahnhof? Was zählt als Waffe und was nicht

Die Kontroverse über die Einführung von Waffenverbotszonen hat zuletzt auch in Dornbirn, speziell rund um den Bahnhof, an Fahrt aufgenommen. Der Dornbirner Bahnhof war in den vergangenen Wochen immer wieder Schauplatz von gewalttätigen Auseinandersetzungen, bei denen es zu Vorfällen mit Messern kam.
Was als Waffe definiert ist
Polizeisprecher Fabian Marchetti erklärt im Gespräch mit VOL.AT die rechtlichen Grundlagen und räumt Unklarheiten aus. Demnach ist im Waffengesetz festgelegt, dass Waffen „Gegenstände, die mit ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkungen zu beseitigen oder herabzusetzen“, als Waffen definiert werden.

"Mitführen von Brauchtumsmessern erlaubt"
Ein Thema, das immer wieder für Verwirrung sorgt, ist, welche Gegenstände konkret unter das Waffenverbot fallen. Der Polizeisprecher betont, dass zum Beispiel Brauchtumsmesser oder Jagdmesser nicht unter das Waffenverbot fallen, wenn eine Erklärung für das Mitführen vorliegt. "Wer beispielsweise mit einem Taschenmesser unterwegs ist und angibt, es für harmlose Zwecke wie das Öffnen von Briefen zu verwenden, darf das Messer auch innerhalb einer Waffenverbotszone mitführen", so Marchetti.
Andere Gegenstände, wie Baseballschläger, Nagelscheren oder Nagelfeilen können ebenfalls mitgeführt werden, da sie nicht offiziell als Waffe gelten, sondern nur waffenähnlich verwendet werden können. Auch Geräte wie Äxte, Hacken oder Beile fallen unter diese Kategorie und wären theoretisch erlaubt.
Der Polizeisprecher machte jedoch darauf aufmerksam, dass es immer Ausnahmen geben kann, die in einem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft festgelegt werden können.
"Pfefferspray ist eine Waffe"
Ein Pfefferspray wird ebenfalls als Waffe klassifiziert, jedoch ist das Mitführen dieser Art von Waffe erlaubt. „Pfefferspray ist keine verbotene Waffe, es darf von jeder Person über 18 Jahren gekauft und besessen werden, solange diese kein Waffenverbot hat“, erklärt der Polizeisprecher. Natürlich sollte es aber nur zur Notwehr eingesetzt werden.
Strafen bei Verstoß des Waffenverbots
Bei einem Verstoß gegen das Waffenverbot innerhalb einer Waffenverbotszone können erhebliche Strafen verhängt werden. Wer eine Waffe in einer solchen Zone mitführt, begeht eine Verwaltungsübertretung nach dem Sicherheitspolizeigesetz.
Eine Strafe von bis zu 1.000 Euro ist möglich, im Wiederholungsfall kann die Strafe auf bis zu 4.600 Euro steigen. Sollte jemand die Strafe nicht begleichen können, droht eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu vier Wochen, wie der Polizeisprecher aufklärt.
Waffenverbotszone nun auch am Bahnhof Feldkirch?
Herbert Vith von der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch erklärt gegenüber VOL.AT, dass „sobald der Polizeibericht da ist, geprüft wird, ob eine Waffenverbotszone am Bahnhof Feldkirch in Betracht gezogen wird“. Er fügt hinzu, dass es bisher jedoch kaum derartige Vorfälle in Feldkirch gegeben habe, die eine solche Maßnahme rechtfertigen würden. „Wir werden sicher auch nach dem Sicherheitspolizeigesetz die Maßnahmen prüfen und ob die Voraussetzungen vorliegen“, so Vith abschließend.

Wie wahrscheinlich ist eine Waffenverbotszone am Bahnhof Dornbirn?
Derzeit prüft die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn, ob am Dornbirner Bahnhof eine Waffenverbotszone eingeführt wird. Der Polizeisprecher konnte jedoch noch nicht abschätzen, wie wahrscheinlich es ist, dass das Verbot tatsächlich umgesetzt wird. „In Innsbruck und Wien gibt es bereits Waffenverbotszonen, und auch in Dornbirn wird darüber nachgedacht“, so der Sprecher weiter. Auch Claudia Feurstein, Bezirkshauptfrau von Dornbirn, konnte keinerlei Auskunft darüber geben, ob das Waffenverbot am Dornbirner Bahnhof in naher Zukunft in Kraft treten wird.

(VOL.AT)