Stichwort Signa - Zugriff auf Privatstiftungen

Die zusammengebrochene Firmengruppe hinterlässt Milliardenschulden bei seinen Gläubigern. Der Masseverwalter hätte daher gerne Zugriff auf das in den Stiftungen geparkte Vermögen. Das ist rechtlich schwierig.
Darum geht's:
- Insolventer Signa-Gründer René Benko finanzierte Lebensstil durch Stiftungen
- Insolvenzverwalter versucht Zugriff auf Stiftungsvermögen zu bekommen
- Nur 10% der österreichischen Privatstiftungen sind gemeinnützig
Stiftungen dienen im Wesentlichen der Verwaltung von Vermögen und müssen einen bestimmten Zweck verfolgen - entweder einen gemeinnützigen Zweck oder einen privaten Zweck. Genau da unterscheide sich Österreich von vielen anderen Ländern, sagt Günther Lutschinger, Vorstand des Verbands gemeinnütziges Stiften, am Freitag im Ö1-"Mittagsjournal" des ORF. "In fast ganz Europa, vor allem auch in Deutschland und der Schweiz, können Sie für private Zwecke keine Stiftung errichten, sondern nur für gemeinnützige Zwecke, also wenn sie die Allgemeinheit, die Kunst, die Bildung oder die Forschung begünstigen können", erklärte Lutschinger vom Fundraising Verband Austria.
In der Causa Signa versucht ein Insolvenzverwalter für die Gläubiger an das Vermögen von Stiftungen rund um Benko heranzukommen. Benko, dessen U-Haft nun um vorerst weitere vier Wochen bis Ende Februar verlängert wurde, soll laut Ermittlungsunterlagen von in Privatstiftungen geparktem Vermögen bis zuletzt profitiert haben, obwohl er offiziell nicht Begünstigter ist.
"Nicht schwer, da durchzudringen"
"Grundsätzlich ist es schwierig, aber wenn es Beweise gibt, dass diese Stiftungen in Wahrheit gar keine Stiftungen sind oder jetzt keine Stiftungen mehr sind, weil nicht Stiftungsvorstände über das Vermögen verfügen, sondern der Herr Benko selber, dann ist es nicht so schwer, da durchzudringen", meinte der ehemalige Professor für Finanz- und Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Innsbruck, Andreas Scheil, im Ö1-"Mittagsjournal".
Wenn vor einer Insolvenz Vermögen in eine Stiftung verschoben wird, dann könnte das zurückgeholt werden, meint hingegen Unternehmensrechts- und Insolvenzrechtsexperte Johannes Zollner von der Universität Graz. "Vermögensverschiebungen, die ein späterer Schuldner vor seiner Insolvenz gemacht hat, können rückgängig gemacht werden, egal, ob der Empfänger jetzt eine Stiftung, eine natürliche Person oder irgendeine andere juristische Person ist."
Gewisse Voraussetzungen für Zugriff nötig
Beim übrigen Stiftungsvermögen sieht der Jurist dagegen nur unter gewissen Voraussetzungen Chancen auf einen Vermögenszugriff. "Da muss man sich die Stiftungsurkunde und die Stiftungszusatzurkunde anschauen und entscheidend ist aus meiner Sicht, ob der Herr Benko hier eine rechtliche Position in der Stiftung hatte oder nicht."
Demzufolge kann der Masseverwalter im Sinne der Gläubiger nur dann Zugriff auf das Vermögen bekommen, wenn dokumentiert ist, dass Benko bestimmte Rechte in der Stiftung hat. Ob das der Fall ist, weiß man nicht. Die Dokumente, die derartige Informationen enthalten, sind geheim. Dass der gescheiterte Immobilieninvestor de facto das Sagen in der Laura Privatstiftung gehabt haben dürfte, reicht laut Zollner jedenfalls nicht aus, um an das Vermögen heranzukommen.
Nur 10 Prozent der Privatstiftungen in Österreich sind gemeinnützig
Nur zehn Prozent der insgesamt 3.000 Privatstiftungen in Österreich sind dem ORF-Radiobeitrag zufolge gemeinnützig. Das Vermögen in den Stiftungen bezifferte Lutschinger mit 60 bis 80 Mrd. Euro. Ein Großteil dieses Vermögens seien Unternehmen oder Unternehmensanteile.
"Der Hauptzweck ist bei den österreichischen Familienstiftungen, dass man verhindern möchte, dass es durch eine Nachfolge letztendlich zu einer Zersplitterung des unternehmerischen Vermögens kommt", erklärte Zollner. Dem Sinn nach soll ein Unternehmen dank Stiftung beispielsweise nicht von Kindern oder Enkelkindern zerschlagen oder verkauft werden können. Familienmitglieder profitieren aber oft durch Zuwendungen von Stiftungen.
(APA)