Ein Schweizer wollte im Juni 2022 eine offene Schuld eintreiben und gab sich dazu als Mitglied der Hells Angels aus. Seine Drohung hatte zunächst Wirkung, denn die Mutter des Schuldners kontaktierte besorgt die Hells Angels über ein Online-Formular. Schnell stellte sich heraus, dass der 27-jährige Mann aus Bern kein Mitglied des Motorradclubs war.
Falscher 'Engel' in der Falle: Eskalation im Clublokal
Die Hells Angels in Bern zögerten nicht: Sie bestellten den falschen "Engel" in ihr Clublokal, um ihn zur Rede zu stellen. Dort eskalierte die Situation. Die "Höllenengel" verprügelten den Mann schwer und forderten 15.000 Franken als Wiedergutmachung, weil er ihren Namen durch den Dreck gezogen habe. Laut einem Bericht der Berner Zeitung drohten sie ihm, ihm die Finger mit einem Seitenschneider abzuschneiden, sollte er nicht zahlen.
Der Mann trug schwere Verletzungen davon, darunter:
- eine Rissquetschwunde am Hinterkopf,
- ein Schädel-Hirn-Trauma,
- Schürfwunden und Blutergüsse.
Nach der Attacke suchte er ein Krankenhaus auf, und wenige Tage später erstattete seine Verlobte Anzeige gegen die Angreifer.
Gerichtsverhandlung: Harte Urteile für die 'Höllenengel'
Drei Mitglieder der Hells Angels – 28, 38 und 47 Jahre alt – mussten sich dem Regionalgericht Bern-Mittelland verantworten. Den Männern wurde versuchte qualifizierte Erpressung zur Last gelegt. Das Gericht hatte bereits in einer früheren Verhandlung entschieden, dass die Schilderung des Opfers glaubwürdig sei. Nun ging es um die Strafbemessung.
Die Urteile laut Berner Zeitung:
- Zwei Angeklagte erhielten Freiheitsstrafen von 28 und 29 Monaten, von denen sie jeweils 9 bzw. 10 Monate absitzen müssen.
- Der dritte Angeklagte erhielt eine unbedingte Freiheitsstrafe von 26 Monaten. Seine Strafe fiel härter aus, da er bereits vor einem Jahr wegen Betrugsdelikten zu 16 Monaten auf Bewährung verurteilt worden war.
Gerichtspräsident Peter Müller erklärte, dass die Tat von den Angeklagten sorgfältig geplant worden sei. Dennoch betonte er: „Die Reaktion war jenseits und unverhältnismäßig.“ Das Opfer leide bis heute psychisch unter den Folgen des Übergriffs.
Auch der falsche "Engel" muss vor Gericht
Gleichzeitig musste sich der 27-Jährige, der sich als Hells Angel ausgegeben hatte, in einem separaten Verfahren wegen Erpressung und versuchten Wuchers vor Gericht verantworten. In diesem Fall steht ein Urteil noch aus wie die "Berner Zeitung" abschließend berichtete. (VOL..AT)