Urteil im "Kuhzungenfall": VGT-Tierschützerin spricht von "inakzeptabler Grausamkeit"

Das Gerichtsverfahren um den Vorarlberger "Kuhzungenfall" endete mit einem teils Frei-, teils Schuldspruch. Drei Landwirten (69, 22 und 36) wurde Tierquälerei vorgeworfen. Die beiden Jüngeren sollen einer Kuh einen Strick durch das Maul gezogen haben, sodass die Zunge abgetrennt wurde. Zudem soll die Kuh mehrere Tage ohne ärztliche Versorgung im Stall gelegen haben.
Das Urteil ist da
Der 69-jährige Hofbetreiber erhielt wegen unterlassener tierärztlicher Versorgung eine teilbedingte Geldstrafe von 12.000 Euro, sein 22-jähriger Sohn eine Geldstrafe von 1.440 Euro. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig. Der 36-jährige Nachbar wurde freigesprochen. Der Vorwurf, die Zunge der Kuh sei durch einen Strick abgetrennt worden, konnte laut Gutachten nicht bewiesen werden. Kritisiert wurde vor allem, dass das Tier mehrere Tage ohne medizinische Behandlung blieb und unnötig leiden musste.

"Inakzeptabel und grausam"
Die Tierschützerin Sandy P. Peng vom Verein gegen Tierfabriken (VGT) kritisiert die Zustände scharf und fordert strengere Regelungen. "Das Gerichtsverfahren zeigt, dass Tiere, wie die gerichtsmedizinischen Gutachten bestätigen, ein hohes Schmerzempfinden haben, vergleichbar mit dem des Menschen", so Peng gegenüber VOL.AT. "Die Tatsache, dass eine Kuh über Tage hinweg ohne angemessene medizinische Versorgung durchhalten musste, ist inakzeptabel und grausam."
"Ändert nichts an der Kritik an den Zuständen auf dem Hof"
Zum Urteil erklärt die Tierschützerin: "Der Freispruch in einigen Punkten aufgrund fehlender eindeutiger Beweise ändert nichts an der Kritik an den Zuständen auf dem Hof. Es unterstreicht jedoch die Notwendigkeit klarer Richtlinien und regelmäßiger Überprüfungen, um sicherzustellen, dass Tiere nicht unnötig leiden müssen." Für Peng steht fest: "Tierschutz sollte gesetzlich durchgesetzt und konsequent überwacht werden, um solche Vorfälle zu verhindern und Tiere vor Qualen zu schützen."
(VOL.AT)