Schüler am BG Bludenz von der Polizei abgeführt - Ermittlungen laufen

Am Dienstag führte eine Polizeiaktion am Bundesgymnasium Bludenz dazu, dass ein Schüler von den Beamten abgeführt wurde.
Die Polizei war VOL.AT vorliegenden Informationen mit zwei Einsatzwagen vor Ort. Informationen aus Bludenz zufolge handelte es sich um Drohungen, die die Lehrer und Schulleitung sehr ernst genommen haben. Konkrete Informationen zu den Vorwürfen liegen jedoch bislang nicht vor.
Offizielle Stellungnahmen stehen aus
Die Polizei in Bludenz hat sich bislang nicht offiziell zu dem Vorfall geäußert. Nach Informationen von VOL.AT wurden die Erziehungsberechtigten der betroffenen Klassen von der Schulleitung bereits informiert. Gleichzeitig wird die Schulgemeinschaft zur Besonnenheit aufgerufen. Im Laufe der Woche soll ein Schulpsychologe die Situation mit den Kindern aufarbeiten. Zudem werden Polizei und Dienstbehörde den Vorfall eingehend untersuchen. Über die genauen Hintergründe des Einsatzes gibt es weiterhin keine Klarheit.
Unruhe an der Schule
Der Vorfall sorgte für Aufregung unter Schülern, Lehrern und Eltern. Bis zur Klärung des Sachverhalts sind viele Fragen offen, insbesondere zur möglichen Gefährdungslage.
Fakten im
Bombendrohungen: Keine akute Gefahr
Zahlreiche österreichische Bildungseinrichtungen kommen aktuell nicht zur Ruhe: In mehreren Bundesländern sind am Montag an mehreren Schulen Bombendrohungen eingegangen. In der Tiroler Landeshauptstadt Innsbruck allein waren 33 Pflichtschulen betroffen, in Graz zählte man fünf. In sämtlichen Fällen bestand aber keine akute Gefahr, wie es hieß. Nach einem entsprechenden Mail vom Wochenende blieb auch die AHS Wien West im Bezirk Penzing zum Wochenbeginn für die Durchsuchung geschlossen. Auch in Linz ging Montagfrüh bei einer privaten Schule eine Bombendrohung per E-Mail ein. Laut Polizei habe das Gymnasium daraufhin eigenständig den Betrieb eingestellt und die Polizei informiert.
Möglicher Dienstverhinderungsgrund für Eltern
Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) informierte gegenüber der APA über arbeitsrechtliche Bestimmungen für Eltern mit Kindern an den betroffenen Schulen. "Wenn eine Schule außertourlich geschlossen wird, dann haben Eltern grundsätzlich das Recht, ihren Arbeitsplatz zu verlassen, um ihr Kind abzuholen und es danach zu betreuen", wurde betont. Das sei ein Dienstverhinderungsgrund, gilt aber nur, wenn ich keine andere Möglichkeit der Betreuung habe und die Betreuung auch tatsächlich notwendig ist.
(VOL.AT, APA)