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Urteil gegen KZ-Sekretärin Furchner: BGH bestätigt Verurteilung

Die Bilder zeigen die Angeklagte bei den ersten Verhandlungen in den Jahren 2021 und 2022.
Die Bilder zeigen die Angeklagte bei den ersten Verhandlungen in den Jahren 2021 und 2022. ©AP; REUTERS
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung von Irmgard Furchner, einer ehemaligen Sekretärin des Konzentrationslagers Stutthof, bestätigt.
Ehemalige KZ-Sekretärin zu Bewährungsstrafe verurteilt
Fünf Jahre Haft für ehemaligen Wachmann von KZ Sachsenhausen

Die heute 99-Jährige war zuvor vom Landgericht Itzehoe in Schleswig-Holstein zu einer zweijährigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig verwarf die Revision, die gegen dieses Urteil eingelegt worden war.

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Furchners Tätigkeit im KZ Stutthof

Irmgard Furchner arbeitete zwischen 1943 und 1945 als Sekretärin im Konzentrationslager Stutthof nahe Danzig. Während dieser Zeit starben dort etwa 65.000 Menschen. Das Lager war berüchtigt für die absichtlich herbeigeführte unzureichende Versorgung der Gefangenen, die zum Tod vieler Häftlinge führte. Zudem wurden in Stutthof Gaskammern und eine Genickschussanlage genutzt, um Kranke und zur Zwangsarbeit unfähige Gefangene systematisch zu töten.

Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord

Im Dezember 2022 hatte das Landgericht Itzehoe Furchner wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen verurteilt. Da die Angeklagte zur Tatzeit erst 18 bzw. 19 Jahre alt war, verhängten die Richter eine Jugendstrafe. Um die Umstände der Taten besser zu verstehen, reisten die Richter während des Prozesses nach Stutthof. Sie kamen zu dem Schluss, dass Furchner von ihrem Arbeitsplatz aus das tägliche Sterben im Lager überblicken konnte und dadurch die systematische Tötung von Häftlingen unterstützte.

Revision verworfen

Die Verteidiger von Irmgard Furchner hatten Revision gegen das Urteil eingelegt und argumentiert, das Landgericht habe wesentliche Rechtsfragen nicht ausreichend geklärt. Insbesondere sei unklar geblieben, wie vorsätzlich die Angeklagte sich an den Morden der SS beteiligt haben soll, da sie als zivile Schreibkraft nicht in die Befehlskette eingebunden gewesen sei. Der BGH verwarf jedoch die Revision und bestätigte damit die Verurteilung.

Rechtsanwalt Onur Özata, der drei Überlebende des KZ Stutthof als Nebenkläger vertrat, sagte gegenüber der "BILD": "Die Sekretärin ist zu Recht wegen Beihilfe zum Mord in mehreren tausend Fällen verurteilt worden. Der nun rechtskräftige Schuldspruch ist für meine Mandantinnen besonders erfreulich. Sie wollten nie Rache oder Vergeltung."

(VOL.AT)

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