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NR-Wahl: Das schaffte bisher noch keine Liste

Die Nationalratswahl ist noch einige Wochen entfernt.
Die Nationalratswahl ist noch einige Wochen entfernt. ©APA/ROLAND SCHLAGER (Symbolbild)
Wenn es um den Einzug in den Nationalrat geht, hat Österreich eine bestimmte Konstellation noch nicht nicht erlebt.

Alle Parteien, die es für die Nationalratswahl am 29. September auf den Stimmzettel geschafft haben, müssen am Wahltag eine zweite Hürde nehmen, um auch tatsächlich in den Nationalrat einzuziehen. Sie benötigen entweder ein Grund- bzw. Direktmandat in einem Wahlkreis oder bundesweit vier Prozent der Stimmen. Der Einzug lediglich über ein Grundmandat ist bis dato aber noch keiner Liste gelungen.

183 Nationalratssitze werden vergeben

Vergeben werden 183 Nationalratssitze. Neben dem Bundeswahlkreis und den neun Landeswahlkreisen, die den Bundesländern entsprechen, ist das Bundesgebiet zusätzlich in 39 Regionalwahlkreise untergliedert. In den einzelnen Wahlkreisen ist jeweils eine bestimmte Anzahl an Mandaten zu ergattern. Entscheidendes Kriterium dafür, wie viele es sind, ist die Zahl der dort gemeldeten Staatsbürger inklusive der in die Wählerevidenz eingetragenen Auslandsösterreicher.

Nach der Wahl werden die Sitze in einem dreistufigen Verfahren verteilt. Die erste Ebene ist jene der Regionalwahlkreise. Für die Erlangung eines Mandats sind dabei Stimmen im Ausmaß der sogenannten Wahlzahl nötig. Diese wird nach dem Urnengang berechnet, indem die im Landeswahlkreis abgegebenen gültigen Stimmen durch die dort zu vergebenden Mandate geteilt wird. Die so ermittelte Wahlzahl wird sowohl im ersten (Regionalwahlkreise) als auch im zweiten Ermittlungsverfahren (Landeswahlkreis) verwendet.

Erstes und zweites Ermittlungsverfahren

Im ersten Ermittlungsverfahren erhält nun jede Partei zunächst im Regionalwahlkreis so viele Mandate, so oft die Wahlzahl in den durch die Partei dort erzielten Stimmen enthalten ist. Wird die Wahlzahl erreicht, hat die Partei ein sogenanntes Grundmandat geschafft, womit sie selbst dann in den Nationalrat einziehen kann, wenn ihre Stärke bundesweit unter der erforderlichen Hürde von vier Prozent bleiben sollte. Das war jedoch bisher noch nie der Fall.

Am zweiten Ermittlungsverfahren dürfen nur Parteien teilnehmen, die entweder im ersten zumindest ein Mandat in einem Regionalwahlkreis (Grundmandat) erzielt oder im gesamten Bundesgebiet mindestens vier Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen geschafft haben. Auch hier erhält jede Partei so viele Mandate, so oft die Wahlzahl in der im Landeswahlkreis erzielten Stimmen enthalten ist. Die im ersten Ermittlungsverfahren erreichten Mandate werden freilich davon abgezogen.

Drittes Ermittlungsverfahren

Im dritten Verfahren wird berücksichtigt, wie viel Prozent der abgegebenen Wählerstimmen die einzelnen Parteien bundesweit erhalten haben. Hier werden alle Sitze verteilt, die im ersten und zweiten Ermittlungsverfahren noch nicht vergeben wurden. Diese Mandate gehen folglich an die Kandidaten auf den Bundeswahlvorschlägen.

Anders als in den ersten beiden Stufen werden die Sitze auf dieser Ebene nach dem sogenannten D'Hondtschen Verfahren verteilt. Dafür werden die jeweils von den Parteien erreichten Stimmen nebeneinander geschrieben, durch zwei, drei, vier, fünf usw. geteilt und ihrer Größe nach sortiert. Die 183-größte Zahl ist schließlich die Wahlzahl für dieses Ermittlungsverfahren. Jede Partei erhält dann so viele Mandate, so oft die Wahlzahl in den auf sie entfallenen Stimmen enthalten ist. Traditionell erhalten insbesondere die kleinen Parteien im dritten Ermittlungsverfahren den Großteil ihrer Sitze.

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(APA/Red)

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