Datum für Vorarlberger Landtagswahl 2024 offiziell bestätigt

Nach Beschlussfassung der Vorarlberger Landesregierung wurde nun die Landtagswahl durch Verordnung im Landesgesetzblatt Nr. 38/2024 ausgeschrieben. Der Wahltag wurde auf Sonntag, 13. Oktober 2024, und der Stichtag auf Dienstag, 16. Juli 2024, festgesetzt.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt bei dieser Wahl ist, wer am Stichtag (16. Juli 2024) die österreichische Staatsangehörigkeit besitzt sowie in einer Gemeinde Vorarlbergs den Hauptwohnsitz hat bzw. als Auslandsvorarlbergerin oder Auslandsvorarlberger in die Wählerkartei einer Vorarlberger Gemeinde eingetragen ist, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Die jüngste wahlberechtigte Person ist somit am 13. Oktober 2008 geboren. Nichtösterreichische UnionsbürgerInnen sind bei den Landtagswahlen nicht wahlberechtigt.
Wahlberechtigung für Auslandsvorarlbergerinnen und Auslandsvorarlberger
Ehemalige Landesbürgerinnen und Landesbürger (AuslandsvorarlbergerInnen) können noch bis zum 16. August 2024 einen Antrag auf Eintragung in die Wählerkartei stellen, um das Wahlrecht für diese Landtagswahl zu erlangen. Voraussetzung hierfür ist, dass sie direkt vor dem Verzug ins Ausland in einer Gemeinde Vorarlbergs den Hauptwohnsitz hatten und dieser Verzug am Stichtag noch nicht zehn Jahre zurückliegt. Die Eintragung ist direkt bei der letzten Hauptwohnsitzgemeinde oder mittels digitalem Formular des Landes Vorarlberg auf www.vorarlberg.at möglich.
Wahlhotline des Landes
Nähere Auskünfte zur Landtagswahl können von der zuständigen Wohnsitzgemeinde oder über die Wahlhotline des Landes 05574/511-21880 eingeholt werden. Auch werden Fragen zur Wahl per E-Mail (inneres@vorarlberg.at) entgegengenommen.
(VLK, VOL.AT)