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Ducati-Fahrer mit über 200 km/h auf der L200 gestoppt - Motorrad beschlagnahmt

Motorrad wurde beschlagnahmt.
Motorrad wurde beschlagnahmt. ©VOL.AT/Google Maps/LPD Vorarlberg
Ein Motorradfahrer wurde am Mittwoch mit einer Geschwindigkeit von 191 km/h auf der L200 von einer Zivilstreife der Polizei gestoppt und sein Fahrzeug beschlagnahmt.

Am 01.05.2024 gegen 15:00 Uhr wurde ein deutscher Motorradlenker nach einer massiven Geschwindigkeitsüberschreitung auf der L200 von Schnepfau/Hirschau in Fahrtrichtung Mellau von einer Zivilstreife der Polizei, Landesverkehrsabteilung Bregenz, angehalten und kontrolliert.

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Die Ducati Panigale V4 wurde von der Polizei beschlagnahmt und vom ÖAMTC mitgenommen.
Die Ducati Panigale V4 wurde von der Polizei beschlagnahmt und vom ÖAMTC mitgenommen. ©LPD Vorarlberg

Mit über 200 km/h unterwegs

Der 36-jährige Motorradlenker war mit einem Motorrad der Marke Ducati auf der L200 mit über 200 km/h unterwegs. Die Fahrt wurde mittels Video aufgezeichnet und die Übertretung ausgewertet. Die Auswertung ergab eine vorwerfbare Geschwindigkeit von 191 km/h anstatt den erlaubten 80 km/h (Freiland).

Der Motorradfahrer kam aus Richtung Schnepfau/Hirschau und fuhr in Richtung Mellau.
Der Motorradfahrer kam aus Richtung Schnepfau/Hirschau und fuhr in Richtung Mellau. ©Google Maps

Auf Grund der neuen gesetzlichen Bestimmungen, welche seit März 2024 gelten, wurde das Motorrad am Anhalteort durch die Beamten vorläufig beschlagnahmt und der Behörde überstellt.

Beschlagnahmebestimmung

§ 99a StVO 1960 (Vorläufige Beschlagnahme) (1) Die Organe der Straßenaufsicht haben unter Bedachtnahme auf die Verkehrssicherheit Fahrzeuge vorläufig zu beschlagnahmen, wenn mit technischen Hilfsmitteln festgestellt wurde, dass der Lenker die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 70 km/h überschritten hat. 

Rechtsfolgen für den Lenker bei Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit um mehr als 80 km/h innerhalb des Ortsgebietes bzw 90 km/h außerhalb des Ortsgebietes:

  • Geldstrafe: 500 bis 7.500 Euro 
  • Führerscheinentzug: mindestens 6 Monate 
  • Nachschulung 
  • Im Wiederholungsfall (4 Jahre): Amtsärztin/Amtsarzt und verkehrspsychologische Untersuchung

(VOL.AT)

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