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Alles, was Sie zur EU-Wahl in Österreich wissen müssen

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur EU-Wahl in Österreich.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur EU-Wahl in Österreich. ©APA
In einem Monat, am 9. Juni, wird in Österreich die EU-Wahl abgehalten. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Wahl.
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Bei der EU-Wahl dürfen Personen wählen, die bis zum Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind. Seine Stimme kann man auf unterschiedliche Arten abgeben: Direkt am Wahlsonntag im Wahllokal oder durch Briefwahl, mit der bereits vor dem eigentlichen Wahltag und auch aus dem Ausland gewählt werden kann.

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Was wird wann gewählt?

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden alle fünf Jahre gewählt. Die letzte EU-Wahl fand am 26. Mai 2019 statt. Die EU-Abgeordneten repräsentieren alle 27 Mitgliedsstaaten der EU. In der aktuellen Wahlperiode sind insgesamt 720 Sitze zu besetzen, also 15 Sitze mehr als bei letzen Wahl. Aus Österreich werden 20 Abgeordnete in das Europäische Parlament entsendet, die am 9. Juni gewählt werden. Obwohl die Wahltermine in anderen europäischen Ländern abweichen können, finden sie alle zwischen dem 6. und dem 9. Juni statt.

Warum ist die EU-Wahl wichtig?

Wer an den EU-Wahlen teilnimmt, hat die Möglichkeit, über die Zusammensetzung des EU-Parlaments zu entscheiden. Im Europaparlament entwerfen die bei der EU-Wahl gewählten Abgeordneten, zusammen mit den Regierungsvertretern der EU-Mitgliedstaaten, neue Gesetze und Richtlinien. Zudem wählen die Abgeordneten des Europaparlaments den Präsidenten und die Kommissionsmitglieder der Europäischen Union. Durch die Teilnahme an der EU-Wahl kann somit beeinflusst werden, in welche Richtung sich die Europäische Union entwickelt. Das Europaparlament verabschiedet Gesetzgebungen, die alle EU-Bürger betreffen. Diese Gesetze umfassen eine Vielzahl von Lebensbereichen, darunter Umweltschutz, Verbraucherschutz, Verkehr, Geldpolitik, den Handel mit Gütern sowie Vorschriften zur Erbringung von Dienstleistungen.

Wer darf bei der EU-Wahl in Österreich wählen?

In Österreich haben alle Österreicher (auch die, die im Ausland leben), die bis spätestens 9. Juni 16 Jahre alt sind, das Wahlrecht. Des Weiteren ist es Bürgern anderer EU-Länder gestattet, in Österreich ihre Stimme abzugeben, sofern sie hier ansässig sind und am Stichtag (26. März) in der sogenannten Europa-Wählerevidenz verzeichnet waren. Es besteht aber keine Wahlpflicht, die Wahlteilnahme ist also freiwillig. Ausgeschlossen vom Wahlrecht sind lediglich jene Personen, die zu einer längeren Haftstrafe verurteilt und denen durch einen Richter das Wahlrecht entzogen wurde.

Wo kann man bei der EU-Wahl in Österreich wählen?

Hat man keine Wahlkarte beantragt, muss am 9. Juni im zuständigen Wahllokal seines Hauptwohnsitzes seine Stimme abgeben. Informationen über den Standort des Wahllokals erhält man durch die offizielle Wahlinformation, die ungefähr drei Wochen vor dem Wahltag per Post an alle Stimmberechtigten gesendet wird. Wichtig: Um wählen zu können, muss man einen offiziellen Lichtbildausweis, wie einen Reisepass, Personalausweis oder Führerschein, mitbringen.

Wie kann man per Briefwahl oder Wahlkarte wählen?

Personen, die am Wahltag nicht persönlich in ihrem Wahllokal abstimmen können, haben mehrere Alternativen: Mit einer Wahlkarte kann in einem beliebigen Wahllokal gewählt werden. Eine andere Möglichkeit bietet die Briefwahl, die den Gang zum Wahllokal überflüssig macht. Diese Option ist auch für im Ausland lebende Österreicher verfügbar. Dabei ist es entscheidend, dass die Wahlkarte fristgerecht, also bis spätestens 9. Juni, bei der zuständigen Wahlbehörde eintrifft. Wählt man per Briefwahl, kann die abgegebene Stimme sofort versendet werden, nachdem die Wahlkarte eingetroffen ist. Bei einer Abstimmung per Brief kann die Stimme gleich nach Erhalt der Wahlkarte verschickt werden. Wähler, die ihre Wahlkarte persönlich bei der zuständigen Gemeinde oder beim Magistrat holen, können dort ihre Stimme auch direkt abgeben, wenn sie wollen.

Wie beantrage ich eine Wahlkarte?

Um in einem anderen Wahllokal mit einer Wahlkarte oder per Briefwahl abzustimmen, muss man bereits vor der Wahl eine Wahlkarte anfordern. Diese ist persönlich im Gemeindeamt oder beim Magistrat der eigenen Gemeinde erhältlich. Alternativ lässt sich die Wahlkarte auch schriftlich, via E-Mail oder Fax, oder online anfordern. Die Online-Anforderung erfolgt durch die "Digitales Amt"-App oder über das Webportal oesterreich.gv.at, sofern man eine ID Austria besitzt. Personen ohne ID Austria, die jedoch über eine gültige Handy-Signatur verfügen, können auf www.oesterreich.gv.at oder in der "Digitales Amt"-App zur ID Austria wechseln. Oft kann eine Wahlkarte auch über das Portal wahlkartenantrag.at ohne ID Austria beantragt werden. Der Versand der beantragten Wahlkarte setzt ungefähr drei Wochen vor dem Wahltermin ein.

EU-Wahl: Wo darf man unter 18 Jahren wählen?

Neben Österreich dürfen Jugendliche unter 18 Jahren in vier anderen EU-Staaten wählen gehen: In Deutschland, Malta und Belgien können bereits 16-Jährige wählen, in Griechenland darf man ab 17 Jahren wählen.

Gibt es eine Wahlpflicht?

In Österreich ist die Wahl freiwillig. In manchen europäischen Staaten gibt es allerdings eine Wahlpflicht, nämlich in Belgien, Bulgarien, Griechenland (mit Ausnahmen von Personen ab 70 Jahren) und Luxemburg (bis zum Alter von 75 Jahren).

(APA/VOL.AT)

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