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So können Sie Wahlkarten für die EU-Wahl digital beantragen

EU-Wahl - Digitale Abstimmungen möglich
EU-Wahl - Digitale Abstimmungen möglich ©canva
Ab jetzt ist es für Wählerinnen und Wähler möglich, für die EU-Wahl am 9. Juni ihre Wahlkarte einfach und digital über das "Digitale Amt" oder oesterreich.gv.at zu beantragen, damit sie ihre Stimme auch unabhängig vom Ort abgeben können.
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Wer an der EU-Wahl am 9. Juni seine Stimme ohne Bindung an einen Ort oder durch Briefwahl ausüben möchte, sollte zuvor eine Wahlkarte beantragen. Die Möglichkeit, dies auch online zu tun, wurde vom Innenministerium am Mittwoch mitgeteilt. Dies kann entweder über die Smartphone-App "Digitales Amt" oder über das Internetportal oesterreich.gv.at direkt auf der Antragsseite für Wahlkarten (in beiden Fällen zusammen mit der ID Austria) erfolgen.

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In zahlreichen Situationen ist der Zugang über die Webseite "Wahlkartenantrag" möglich (vorausgesetzt, die jeweilige Heimatgemeinde beteiligt sich an diesem Angebot). Hierbei ist meist keine ID Austria erforderlich.

Eine Stimmkarte wird benötigt, um entweder in einem anderen Wahllokal als dem heimischen zu wählen oder um per Briefwahl abzustimmen.

Fristen und Möglichkeiten zur Beantragung der Wahlkarte

Die Deadline für die Einreichung der Online-Anträge fällt auf die Nacht vom 4. zum 5. Juni 2024 (00:00 Uhr), um die termingerechte Lieferung der Wahlkarten zu gewährleisten. Die Auslieferung der angeforderten Wahlkarten startet etwa drei Wochen vor dem Wahltermin. Zusätzlich zur Online-Bewerbung besteht weiterhin die Option, über die Gemeinde zu beantragen. Dies kann persönlich, in schriftlicher Form, per Brief oder E-Mail geschehen. Für direkte Anfragen endet die Frist am 7. Juni 2024 um 12 Uhr (schriftliche Anfragen sind bis zum 5. Juni möglich; bis zum 7. Juni nur, wenn eine direkte Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragssteller ermächtigte Person umsetzbar ist).

In einer Aussendung von Innenminister Gerhard Karner.
In einer Aussendung von Innenminister Gerhard Karner. ©APA

In einer Mitteilung von Innenminister Gerhard Karner und Staatssekretärin Claudia Plakolm (beide von der ÖVP) wurde erklärt, dass durch die Verwendung der Wahlkarte Wählerinnen und Wähler, die am Wahltag nicht in der Lage sind, ihre Stimme persönlich zu erteilen (zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund eines Aufenthalts im Ausland), dennoch ihr Stimmrecht ausüben können. „Durch die Möglichkeit, die Wahlkarte via App oder online zu beantragen, besteht eine zusätzliche, einfache Methode, das Stimmrecht bei der Europawahl zu nutzen. Die Tatsache, dass mehr als zweieinhalb Millionen Bürgerinnen und Bürger bereits Zugang zum ‚Digitalen Amt‘ besitzen, beweist, dass dieser moderne Dienst erfolgreich angenommen wird“, erklärte Karner.

Staatssekretärin Claudia Plakolm
Staatssekretärin Claudia Plakolm. ©APA

"90.000 digital angeforderte Wahlkarten für die Bundespräsidentenwahl deuten darauf hin, dass das Angebot positiv aufgenommen wird", fügte Plakolm hinzu. "Natürlich ist es ebenfalls möglich, die Wahlkarte bis zum 7. Juni vormittags direkt bei der Gemeinde zu beantragen." Es sei von Bedeutung, "dass alle Personen ihr Wahlrecht so unkompliziert wie möglich ausüben können".

"Zeitgemäßer Service wird gut angenommen"

Personen, die noch keine ID Austria besitzen, jedoch eine gültige Handy-Signatur haben, können laut Angaben des Innenministeriums zum Beispiel bei der Registrierung auf www.oesterreich.gv.at oder über die App Digitales Amt zur ID-Austria wechseln.

(VOL.AT)

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