In Reaktion auf die zunehmende Verbreitung invasiver Pflanzenarten und deren negativen Einfluss auf die heimische Flora und Fauna hat die Schweiz eine signifikante Anpassung ihrer Freisetzungsverordnung vorgenommen. Der Bundesrat kündigte unlängst an, dass ab dem 1. September 2024 der Verkauf, die Weitergabe und die Einfuhr bestimmter invasiver und gebietsfremder Pflanzen verboten sein werden. Diese Maßnahme soll die Ausbreitung dieser Arten in der Umwelt verhindern und potenzielle Schäden minimieren.
- Die Lorbeerkirsche (Prunus laurocerasus), auch unter den Namen Pontische Lorbeer-Kirsche und Kirschlorbeer bekannt, gehört zur Familie der Rosengewächse (Rosaceae). Bereits in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts begann man in Europa, die Lorbeerkirsche als Zierpflanze anzubauen. Sie findet in den gemäßigten Klimazonen Europas als Zierpflanze in Parks und Gärten Verwendung, trotz der Giftigkeit aller Pflanzenteile. Zudem neigt sie zur Verwilderung und kann als invasive Art ökologische Schwierigkeiten hervorrufen. Ihr natürliches Verbreitungsgebiet liegt ausschließlich in Kleinasien. Der Name Kirschlorbeer wurde aus Marketinggründen gewählt, obgleich die Pflanze mit der Kirsche und nicht mit der Lorbeere verwandt ist.
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Das Verbot, das eine direkte Umsetzung einer parlamentarischen Forderung darstellt, umfasst neben dem Kirschlorbeer auch den Schmetterlingsstrauch und den Blauglockenbaum. Darüber hinaus wurde das sogenannte "Umgangsverbot" ausgeweitet, welches nun auch den Götterbaum, Ambrosien und den Riesen-Bärenklau einschließt. Diese Pflanzen dürfen fortan nicht mehr auf den Markt gebracht, gepflanzt oder vermehrt werden. Auch in Österreich ist der Kirschlorbeer eine beliebte Heckenpflanze.
Kontrollen am Zoll
Eine Neuerung stellt auch die Einführung von Importkontrollen durch den Zoll dar. Neben dem Zoll obliegt der Vollzug der Verbote den Kantonen. Mit dieser Regelung möchte der Bundesrat den Gärtnereien und Verkaufsstellen eine Frist von sechs Monaten einräumen, um ihre Sortimente entsprechend anzupassen.
Von den derzeit in der Schweiz etablierten rund 1300 gebietsfremden Tier-, Pflanzen- und Pilzarten gelten etwa 200 als invasiv, darunter knapp neunzig Pflanzenarten. Der Bundesrat weist in seinem Bericht zur Verordnungsanpassung darauf hin, dass mit einem weiteren Anstieg der Zahl invasiver gebietsfremder Pflanzen zu rechnen ist. Diese Entwicklung unterstreicht die Notwendigkeit der getroffenen Maßnahmen, um die heimische Biodiversität zu schützen und ökologische Schäden zu vermeiden.
Einfuhr von Pflanzen: Was gilt in Österreich?
- Bei der Einfuhr von Pflanzen, Pflanzenteilen, Obst, Gemüse, Blumen und Saatgut in die EU sind spezifische Beschränkungen zu berücksichtigen, wie das Bundesministerium für Finanzen (BMF) informiert. Für die Einfuhr dieser Güter aus Nicht-EU-Staaten ist ein Pflanzengesundheitszeugnis erforderlich, und sie müssen einer amtlichen Kontrolle unterzogen werden, um die Einschleppung von Pflanzenschädlingen und -krankheiten zu verhindern.
- Diese kontrollpflichtigen Artikel müssen beim Amtlichen Pflanzenschutzdienst (Bundesamt für Ernährungssicherheit) für eine phytosanitäre Einfuhrkontrolle angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt über die EU-Datenbank TRACES NT mindestens einen Arbeitstag vor der Ankunft der Ware in Österreich. Bei verspäteter Anmeldung muss die Ware unter zollamtlicher Aufsicht gelagert werden, bis die Kontrolle durchgeführt werden kann, wobei das Risiko für die Qualität und Lebensfähigkeit der Ware beim Einführer liegt.
- Für die Durchführung der phytosanitären Einfuhrkontrolle erhebt der Amtliche Pflanzenschutzdienst Gebühren gemäß dem aktuellen Pflanzenschutzgebührentarif. Wird kein gültiges Pflanzengesundheitszeugnis vorgelegt oder ergibt eine stichprobenartige Überprüfung einen Befall mit einem Unionsquarantäneschädling, wird die Ware nicht zur Einfuhr zugelassen und muss auf Kosten des Einführers unschädlich vernichtet werden.
- Im Reiseverkehr sind bestimmte Waren von der Pflicht eines Pflanzengesundheitszeugnisses und der amtlichen Kontrolle ausgenommen, darunter Früchte von Bananen, Datteln, Ananas und Durian sowie Kokosnüsse aus allen Nicht-EU-Staaten und Pflanzen sowie deren Teile, Obst, Gemüse, Blumen oder Saatgut aus der Schweiz, Liechtenstein und Nordirland. Die Einreise mit kontrollpflichtigen Waren ist nur über bestimmte Zollstellen möglich, die über einen entsprechenden Dienst verfügen (in Österreich die Flughäfen Wien, Graz und Linz), und diese Waren müssen bei der Einreise unaufgefordert zur Kontrolle angemeldet werden.
- Zusätzlich unterliegen bestimmte Pflanzen und deren fortpflanzungsfähige Teile (Samen, bewurzelte Stecklinge und Jungpflanzen) einem Einfuhrverbot, wenn es sich um invasive gebietsfremde Arten handelt. Diese Arten, die außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets in die EU eingebracht wurden und sich hier fortpflanzen können, stellen eine Bedrohung für die Biodiversität, Ökosystemdienstleistungen, die menschliche Gesundheit und die Wirtschaft dar. Weitere Informationen zu invasiven gebietsfremden Arten und den entsprechenden Regelungen finden sich unter https://www.neobiota-austria.at/.
Alternativen zum Kirschlorbeer
Für Gartenbesitzer und Landschaftsgestalter in der EU, die nach Alternativen zum Kirschlorbeer suchen, gibt es eine Vielzahl von Pflanzen, die nicht nur erlaubt, sondern auch umweltfreundlich und förderlich für die lokale Biodiversität sind. Hier sind einige empfehlenswerte Alternativen:
- Feldahorn (Acer campestre): Der Feldahorn ist eine heimische Art in vielen Teilen Europas. Er eignet sich hervorragend als Heckenpflanze, ist schnittverträglich und bietet im Herbst eine attraktive gelbe Laubfärbung.
- Heimische Hainbuche (Carpinus betulus): Die Hainbuche ist bekannt für ihre dichte Laubwand und eignet sich ausgezeichnet als Sichtschutz. Sie ist anspruchslos, schnittverträglich und unterstützt die heimische Tierwelt.
- Rotbuche (Fagus sylvatica): Die Rotbuche bietet im Sommer ein dichtes Blätterdach und im Winter eine attraktive braune Laubfärbung. Sie ist ein wichtiger Lebensraum für die heimische Fauna.
- Schwarzer Holunder (Sambucus nigra): Der Schwarze Holunder zieht mit seinen üppigen Blüten viele Insekten an und bietet essbare Früchte. Er ist eine attraktive und nützliche Heckenpflanze.
- Weißdorn (Crataegus): Der Weißdorn ist robust und bietet einen guten Sichtschutz sowie Nahrung und Brutplätze für Vögel. Er blüht attraktiv und trägt essbare Früchte.
- Berberitze (Berberis): Die Berberitze ist pflegeleicht und bietet mit ihren gelben Blüten im Frühjahr und roten Beeren im Herbst nicht nur einen schönen Anblick, sondern auch Nahrung für Vögel.
- Europäischer Feuerdorn (Pyracantha coccinea): Der Feuerdorn bietet mit seinen leuchtend roten Beeren im Winter Nahrung für Vögel und ist eine ausgezeichnete Wahl für eine dichte, stachelige Hecke, die zusätzlichen Schutz bietet.
- Gemeiner Liguster (Ligustrum vulgare): Der Gemeine Liguster ist eine heimische Art, die schnell wächst und sich leicht in Form halten lässt. Er bietet im Sommer grüne und im Winter teilweise persistierende Blätter.
Hinweis der Redaktion: Es ist immer ratsam, sich über lokale Vorschriften und Empfehlungen zu informieren, da bestimmte Gebiete spezifische Leitlinien für die Bepflanzung und Erhaltung von Grünflächen haben können, um die lokale Flora und Fauna zu schützen und zu fördern.
(VOL.AT)
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