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Debatte um Tempo 30-Zonen: Darf hier überhaupt überholt werden?

Eine Bregenzer Autofahrerin teilt in einem Bericht von Servus TV ihre Bedenken bezüglich der Überholpraxis von Fahrradfahrern in 30er-Zonen. Mobilitäts-Stadtrat Robert Pockenauer nimmt auf VOL.AT-Nachfrage Stellung zu den Herausforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Experten in Sachen Tempo 30 uneinig

In Nachrichtenmagazin von "Servus TV" äußert eine Autofahrerin aus Bregenz ihre Sorgen über die Schwierigkeiten beim Überholen von Fahrradfahrern in Tempo 30-Zonen. Die reduzierte Geschwindigkeitsbegrenzung führt laut dieser zu längeren Überholwegen und erhöhtem Druck durch nachfolgende Fahrzeuge.

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Diese Problematik wurde im Bericht des Nachrichtenmagazins von "Servus TV" auch von Unfallforscher Gerhard Kronreif bestätigt, der auf die signifikante Verlängerung der Überholwege hinweist, die insbesondere dann entstehen, wenn E-Bike-Fahrer mit Geschwindigkeiten nahe der zulässigen Höchstgeschwindigkeit unterwegs sind.

Mobilitäts-Stadtrat Robert Pockenauer schildert gegenüber VOL.AT die rechtlich Stituation. ©Udo Mittelberger

Stadtrat Pockenauer fordert Einhaltung der Straßenverkehrsordnung

VOL.AT hat bei Mobilitäts-Stadtrat Robert Pockenauer hat nachgefragt, wie die Situation rechtlich aussieht. „Es gibt in Österreich klare Regeln, wie ein Überholvorgang stattzufinden hat. Dabei gibt es eine per Gesetz festgelegte maximale Dauer und Länge eines Überholvorganges, die nicht überschritten werden dürfen", so der Mobilität-Stadtrat. "Laut Straßenverkehrsordnung darf nicht überholt werden, wenn der Unterschied der Geschwindigkeiten des überholenden und des eingeholten Fahrzeuges unter Bedachtnahme auf allenfalls geltende Geschwindigkeitsbeschränkungen für einen kurzen Überholvorgang zu gering ist", führ Pockenauer weiter aus. Zusammenfassend ist zu sagen, dass bei Tempo 30 ein Fahrrad beispielsweise nicht überholt werden darf, wenn man dafür die Höchstgeschwindigkeit überschreiten muss.

(VOL.AT)

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