Was beim Verschenken von Gutscheinen zu beachten ist

Diese Regeln sind umbedingt zu beachten, wenn man Gutscheine zu Weihnachten schenkt: Hat der Gutschein kein festgelegtes Ablaufdatum, gilt eine Frist von drei Jahren. Ein Gutschein ist wie Bargeld: Selbst wenn er auf einen namen ausgestellt ist, kann er auch von jemand anderen eingelöst werden.
Der Gutschein als Weihnachtsgeschenk: Das gilt es zu beachten
Auf dem Gutschein muss stehen, wer ihn ausgestellt hat und wie hoch der Betrag ist. Händler sind nicht dazu verpflichtet, Gutscheine gegen Bargeld einzuläsen, denn die Idee ist, dass es für den Gutschein Ware gibt. Geht der Händler vor Einlösung Pleite, hat der Kunde Pech. Grundsätzlich ist es kein Problem, online Gutscheine von Anbietern aus einem anderen EU-Land zu kaufen. Wer einen selbst gemachten Gutschein verschenkt, hat mitunter weniger Sorgen und ist flexibler.
(glomex/Red)