Spendenabsetzbarkeit: Regierung geht auf NGO-Bedenken ein

Die NGOs hatten bemängelt, dass Vereinen und Organisationen zukünftig die Möglichkeit genommen wird, die Spendenabsetzbarkeit ohne rechtliches Verfahren mit aufschiebender Wirkung zu verlieren. Durch einen Änderungsantrag schaffen ÖVP und Grüne nun eine Möglichkeit zur Überprüfung im Beschwerdefall.
Spendenabsetzbarkeit: Aufschiebende Wirkung bei Beschwerde
Das Finanzamt kann die Begünstigung für Spenden widerrufen, wenn eines der gesetzlichen Kriterien nicht mehr erfüllt ist. Das Finanzministerium informierte, dass in der Nationalratssitzung ein Abänderungsantrag von den Regierungsfraktionen eingebracht wird, um eine aufschiebende Wirkung im Beschwerdefall zu ermöglichen. Die Spendenbegünstigung bleibt während des Rechtsmittelverfahrens erhalten. Spender können jederzeit sicher sein, dass ihre Spenden abzugsfähig sind. Diese Ergänzung soll die Effizienz des Rechtsschutzes verbessern und gleichzeitig Missbrauch der Spendenbegünstigung verhindern. Das wurde erklärt.
Ab dem nächsten Jahr haben alle gemeinnützigen Vereine und Körperschaften, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, die Möglichkeit, beim Finanzamt Österreich einen Antrag zu stellen, um als begünstigte Einrichtung anerkannt zu werden und in die Liste der spendenbegünstigten Organisationen aufgenommen zu werden. Insbesondere die Bereiche Bildung, Sport, Kunst und Kultur sollen von dieser Erweiterung profitieren.
(APA/Red)