Weihnachts-Delikatesse: In der Schweiz darf man Hunde und Katzen noch immer essen

Es ist allgemein bekannt, dass in einigen asiatischen Ländern Hunde und Katzen verzehrt werden. Doch eine ähnliche Praxis existiert auch in Europa, zum Beispiel in der Schweiz. Hier ist es gesetzlich nach wie vor erlaubt, Haustiere zu schlachten und zu essen, solange sie nicht verkauft oder weitergegeben werden.

Das Töten von Hunden und Katzen ist verboten
In Vorarlberg war es bis vor knapp 30 Jahren noch erlaubt, das Fleisch von Hunden und Katzen zu verzehren. Mittlerweile ist das in Österreich verboten. Laut Tierschutzgesetz ist ganz allgemein Tierquälerei und die Tötung von Tieren ohne vernünftigen Grund ausdrücklich verboten. Wer ein Tier in Obhut nimmt, muss ihm tier-, rasse- und altersgerechte Nahrung und Pflege und Unterbringung gewähren und bei Erkrankung oder Verletzung tierärztliche Betreuung zukommen lassen. Es ist außerdem verboten, Hunde oder Katzen zur Gewinnung von Nahrung oder anderen Produkten zu töten.
"Hundemetzger" in Lustenau
Damals gab es jedoch einen Lustenauer "Hundemetzger", der nicht nur Hundefleisch an Dorfbewohner verkaufte, sondern auch Hundefett und -felle verarbeitete. Oftmals bezog er die Tiere von Personen, die ihre Haustiere nicht mehr halten wollten oder konnten.

Traditioneller Katzenbraten und Hundefleisch
In bestimmten Schweizer Kantonen hatte Katzenfleisch, gekocht in Thymian, eine lange Tradition als Weihnachtsgericht. Auch Hundefleisch war in den 1940er- bis 1960er-Jahren bekannt, wie aus Zeitungsanzeigen hervorgeht. Diese Tradition wird anscheinend teilweise noch immer praktiziert. Tierschutzorganisationen berichten von 100 bis 200 regelmäßigen Konsument:innen, genaue Zahlen gibt es aber nicht.
Kulturelle Unterschiede und Karnismus
Melanie Joy, eine US-amerikanische Psychologin und Veganaktivistin, kritisiert die willkürliche Kategorisierung von Tieren in essbare und nicht essbare Kategorien. Diese Klassifizierungen variieren kulturell, wobei Hunde und Kühe in verschiedenen Kulturen unterschiedliche Bedeutungen haben.
- Die rechtliche Situation ist einfach geklärt: Das Essen von Katzenfleisch war und ist in der Schweiz tatsächlich nicht verboten, jedoch darf es nicht verkauft werden. Außerdem müssen die Tiere "tierschutzkonform" getötet werden. Das Gleiche gilt für Hunde. Heutzutage ist der Handel in der Schweiz definitiv verboten. Tierschutzorganisationen kämpfen seit langem gegen das Gesetz an, und vor ein paar Jahren nutzten Vegetariervereinigungen dies als Gelegenheit für ein Fake-Video: einen Werbeclip für das fiktive Schweizer Nobelrestaurant La Table Suisse, das Gerichte wie "Katzenrücken mit Patatli und Kräuter-Seitlingen" und "Mostbröckli vom Hund mit glasierter Birne" auf der Speisekarte hatte. Damit sollte die Doppelmoral von Fleischessern angeprangert werden: Warum ist der Verzehr einer Katze empörend, wenn doch jeden Tag verschiedene andere Tiere auf dem Teller landen? Der Clip sorgte weltweit für Schlagzeilen und festigte das Image der Schweiz als Land der Katzenesser. Für das Schweizer Bundesamt für Veterinärwesen ist der Verzehr von Katzen- und Hundefleisch eine Frage der Ethik und Kultur, die jeder für sich selbst entscheiden muss, ähnlich wie beim Pferdefleisch.
(VOL.AT)