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Gerichtsurteil nach Klimaprotest: Saftige Kosten für Aktivisten

Marina Hagen-Canaval wurde beim Klimaprotest vor dem Landhaus weggetragen.
Marina Hagen-Canaval wurde beim Klimaprotest vor dem Landhaus weggetragen. ©VOL.AT/Steurer
Das Landesverwaltungsgericht hat sein Urteil nach zwei Maßnahmenbeschwerden verkündet.

Der Klimaprotest vor dem Bregenzer Landhaus Anfang Juli sorgt weiter für Schlagzeilen. Während der Landtagssitzung war es innerhalb der Bannmeile zu einer Demonstration gekommen. Diesmal müssen die Klimaaktivisten allerdings einen Rückschlag hinnehmen. Denn das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg gab der Polizei recht.

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Darum ging es

Ende Oktober wurden vor dem Gericht zwei Maßnahmenbeschwerden von Versammlungsteilnehmern verhandelt. Marina Hagen-Canaval von „Extiction Rebellion“ hatte den Polizeibeamten vorgeworfen, sie nicht ordnungsgemäß verhaftet beziehungsweise abgeführt zu haben. Um dies zu untermauern, hatte sie vor Gericht drei Videos vorgespielt.

Nun ist ein Urteil gefallen

Das Landesverwaltungsgericht bestätigte die Sichtweise der Polizei und beurteilte alle Vorwürfe als unzutreffend. Der Kostenersatz an den Bund, den die Beschwerdeführer zu zahlen haben, wird pro Kopf hoch dreistellig sein.

Was die Polizei zu den Vorfällen und dem Urteil zu sagen hat, wie die Reaktion der Klima-Aktivisten aussieht und was diese noch erwartet, lesen Sie im detaillierten V+Artikel.

(VN.at)

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