Abschuss von zwölf Wolfsrudeln in der Schweiz genehmigt

Diese Entscheidung fällt im Rahmen der geänderten Jagdverordnung, die eine präventive Wolfsjagd vom 1. Dezember bis 31. Januar ermöglicht.
Wolfsabschuss bewilligt
Das Bafu hat Gesuche aus den Kantonen Graubünden, Wallis, Waadt, St. Gallen und Tessin bewilligt, somit dürfen insgesamt zwölf Wolfsrudel abgeschossen werden. Im Tessiner Onsernonetal wurde das Gesuch abgelehnt, da es in den letzten zwölf Monaten keine Risse in geschützten Situationen gab. Dennoch darf das Tessin zwei Drittel der Jungwölfe des Rudels abschießen.
Neue Jagdverordnung in Kraft
Seit Anfang November ist eine Änderung der Jagdverordnung in Kraft, die präventive Abschüsse von Wölfen vom 1. Dezember bis zum 31. Januar erlaubt, bevor diese Schaden anrichten können. Die Kantone können entsprechende Gesuche stellen, um in den Wolfsbestand einzugreifen und somit die Zahl der gerissenen Nutztiere zu reduzieren.
Wolfspopulation wächst
Laut Bundesangaben gibt es in der Schweiz derzeit 32 Wolfsrudel mit rund 300 Wölfen. Im Jahr 2020 waren es noch elf Rudel mit etwa 100 Wölfen. Die Zahl der gerissenen Nutztiere stieg von 446 im Jahr 2019 auf 1480 im vergangenen Jahr, was besonders für die Alpwirtschaft mit Schafen und Ziegen ein Problem darstellt.
Kritik von Wolfsschützern
Wolfsschutzorganisationen kritisieren die Abschusspläne als Bruch der Berner Konvention, einem Übereinkommen über die Erhaltung europäischer wildlebender Pflanzen und Tiere sowie ihrer natürlichen Lebensräume, welches auch die Schweiz unterzeichnet hat.
Umsetzung dauert Jahre
Die Kantone Wallis und Graubünden haben bereits auf den Entscheid des Bafu reagiert und Abschüsse angeordnet. Im Wallis sollen sieben der 13 Rudel mit etwa 34 Tieren abgeschossen werden, während Graubünden alle Tiere der vier Rudel Stagias, Vorab, Beverin und Lenzerhorn töten lassen kann. Doch die Umsetzung könnte laut Angaben der Kantone Jahre dauern.
(VOL.AT)